Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Pflege sind keine Kavaliersdelikte / Bundestag beschließt schärfere Bekämpfung der Schwarzarbeit / bpa fordert konsequentes Vorgehen und eine Greencard für qualifizierte Pflegekräfte
(Berlin) - Am 06. Mai hat der Bundestag das Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit in 2. und 3. Lesung beschlossen; der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Auch in der Pflege ist organisierte Schwarzarbeit mittlerweile zu einem gravierenden Problem geworden. Nach Recherchen von Spiegel TV arbeiten gegenwärtig allein mindestens 30.000 Polinnen illegal und darüber hinaus diverse weitere Personen schwarz in Haushalten von deutschen Pflegebedürftigen. Insbesondere in Ballungsräumen greifen Pflegebedürftige und deren Angehörige teils aus Notsituationen, überwiegend aber aus Kostengründen auf diese billigen Schwarzarbeiter zurück.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit über 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt: Problematisch ist vor allem, dass in der großen Mehrzahl der Fälle die Schwarzarbeit stillschweigend geduldet und wohlwollend als Kavaliersdelikt dargestellt wird. Leidtragende sind jedoch in erster Linie die unqualifiziert versorgten pflegebedürftigen Menschen und die zugelassenen örtlichen Pflegeeinrichtungen, die dem ungleichen Wettbewerb nicht unbegrenzt standhalten können.
Zwischenzeitlich hat das Problem in einigen Regionen, z. B. in Hessen und Rheinland-Pfalz, sowohl für ambulante als auch stationäre Pflegeeinrichtungen zu Existenz bedrohenden Ausmaßen geführt. Darüber hinaus besteht Unsicherheit, ob seit 1. Mai 2004 Pflegedienste aus den EU-Beitrittsstaaten auf dem deutschen Pflegemarkt ihre Leistungen unbeschränkt anbieten können. Die EU-Osterweiterung ermöglicht aber nur unter engen Auflagen Pflegeunternehmen aus den Beitrittsstaaten, und auch nur im Rahmen der befristeten grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit Pflegekräfte nach Deutschland zu entsenden. Dabei sind weiterhin die in Deutschland geltenden Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Arbeits-, Berufs-, Steuer- und Gewerberechts, einzuhalten. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung dürfen Dienstleister aus den Beitrittsstaaten in Deutschland nicht tätig werden. Hier gelten die im Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsregelungen, die Deutschland erlauben für maximal sieben Jahre die Dienstleistungsfreiheit in einigen Wirtschaftssektoren einzuschränken. Die Überlassung von Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten im Rahmen von Leiharbeitsverträgen ist sowohl in Privathaushalten als auch in Pflegeeinrichtungen nach wie vor verboten.
Es ist uns wichtig zu betonen, dass uns ausländische Pflegekräfte selbstverständlich willkommen sind. Allerdings unter der Voraussetzung, dass diese in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und keine Wettbewerbsverzerrungen für inländische Pflegekräfte und Pflegeanbieter entstehen, so Bernd Meurer weiter. Dies hat der bpa mit der Unterstützung der Greencard-Initiative stets deutlich gemacht. Schwarzarbeit schadet dem Gemeinwohl und insbesondere den sozialen Sicherungssystemen. Sie gefährdet Arbeitsplätze und sie wird als Ordnungswidrigkeit und nach dem Willen des Bundestages auch verschärft als Straftat geahndet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
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