Schweigen als Zustimmung - doch nicht bei elterlicher Sorge! / djb wendet sich gegen "Überraschungsentscheidungen" im Sorgerecht
(Berlin) - Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages findet am 28. November 2012 eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern statt.
Der deutsche Gesetzgeber hat die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln. Die obersten Gerichte hatten gerügt, dass die Väter nicht ehelich geborener Kinder
- gegen den Willen der Mutter - nach deutschem Recht nicht an der elterlichen Sorge beteiligt werden (können).
Nach dem Gesetzentwurf soll das Familiengericht die Sorge für ein Kind den Eltern dann gemeinsam übertragen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Dies wird nach dem Entwurf vermutet, wenn der andere Elternteil - in der Regel die Kindesmutter - keine Gründe vorbringt, die der Übertragung entgegenstehen, und solche auch (anderweitig) nicht ersichtlich sind. Wenn die Mutter also - aus welchen Gründen auch immer - schweigt, soll das Gericht ohne Weiteres die gemeinsame elterliche Sorge anordnen.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hält es für nicht hinnehmbar, an das Schweigen eines Elternteils so gravierende Folgen für das Kind zu knüpfen, zumal für diesen Fall im gerichtlichen Verfahren weder eine Anhörung des Jugendamtes noch eine persönliche Anhörung der Kindeseltern vorgesehen ist.
Das verletzt verfahrensrechtliche Mindeststandards, da das Familiengericht nach geltendem Recht die zur Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchführen hat. Davon ist nicht abzurücken.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
Anke Gimbal, Geschäftsführerin
Anklamer Str. 38, 10115 Berlin
Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22
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