Schweine-Salmonellen-Verordnung verabschiedet / DBV positioniert sich zur Entscheidung des Bundesrates
(Berlin) - Der Bundesrat hat heute (16. Februar 2007) die Schweine-Salmonellen-Verordnung verabschiedet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) verweist darauf, dass sich die Verordnung eng an die QS-Vorgaben zur Salmonellen-Überwachung anlehnt. Für diese Betriebe ändert sich durch die Verordnung nur wenig und der organisatorische Ablauf ist geregelt. Außerdem ist der Bundesrat der DBV-Forderung nachgekommen, vom Begleitpapier und der Erfassung des Transporteurs auf den Probenahmenbericht abzusehen.
Nicht nachvollziehbar ist für den DBV, dass die Schlachtbetriebe nicht in die Verantwortung zur Durchführung der Probenziehung einbezogen wurden. Für Betriebe, die nicht in das QS-System integriert sind, sind dadurch erhebliche Probleme bei der Durchführung der Probenahme zu befürchten. Sofern sich dies in der Praxis bestätigen wird, müsse der Gesetzgeber entsprechende Anpassungen in der Verordnung vornehmen, fordert der DBV.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
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Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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