Sechs Punkte zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit
(Berlin) - Der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte hat am 8. März in Berlin sechs Punkte zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit vorgestellt. "Der DGB unterstützt die Weiterentwicklung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen und wird sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligen." Zum vorliegenden Gesetzentwurf zur ersten Stufe der Reform der Bundesanstalt für Arbeit stellt der DGB fest:
1. Die BA als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung muss erhalten bleiben.
2. Privatwirtschaftliche Organisationsformen und Erfahrungen aus der Privatwirtschaft sollten bei der Neuorganisation der Arbeitsabläufe und Strukturen berücksichtigt werden.
3. Das Prinzip der Selbstverwaltung darf nicht geschwächt werden. Der neu zu schaffende Verwaltungsrat mit je sieben Mitgliedern der drei Gruppen - Arbeitgeber, Gewerkschaften und öffentliche Hand - muss ausreichende Kompetenzen erhalten, um die von ihm erwarteten Aufgaben adäquat wahrnehmen zu können. Hierzu gehören auch ausreichende Möglichkeiten der Mitsprache bei personellen Entscheidungen in der Führungsstruktur.
4. Im hauptamtlichen Vorstand sollte ein Vorstandsmitglied für Personalpolitik verantwortlich sein. Es wird erwartet, dass Gewerkschaften bei der Auswahl dieses Vorstandsmitgliedes beteiligt werden.
5. Prämienzahlungen von Arbeitslosen an private Vermittler werden abgelehnt. Erfolgshonorare dürfen nur von Arbeitgebern verlangt werden.
6. Die Arbeitgeber sollen stärker als bisher in die Pflicht genommen werden, offene Stellen unverzüglich dem Arbeitsamt zu melden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0
Telefax: 030/24060-324
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