Seehofer muss handeln / Bayerischer Bauernverband fordert Einsatz des Ministerpräsidenten für Kleinbetriebe und gegen jegliche EU-weite Milchquotenaufstockung
(München) Am 18. November 2008 kommen die Agrarminister von Bund und Länder vor allem wegen der für alle deutschen und bayerischen Bauern sehr bedeutenden Beratungen zur Überprüfung der Umsetzung der Agrarreform (Health Check) zusammen. Hintergrund ist, dass die Runde der 27 EU-Agrarminister ab 18. November 2008 hier die entscheidenden Verhandlungen in Brüssel aufnehmen. Wir fordern Ministerpräsident Seehofer auf, sich wegen der anstehenden Brüsseler Beratungen aktiv und tatkräftig einzuschalten, um die vorgeschlagene Aufstockung der Milchquote um EU-weit fünf Prozent zu verhindern. Denn hier geht es um eine Quotenerhöhung von gut einem Viertel der deutschen Milchmenge, nämlich rund sieben Milliarden Kilogramm Milch, betonen die Mitglieder der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes. Obwohl der Bauernverband sich seit Monaten gegen die Brüsseler Pläne nach zusätzlichen Quotenaufstockungen stark mache, habe die deutsche Politik bislang nicht alles daran gesetzt, eine Sperrminorität gegen diesen Kommissionsvorschlag zu organisieren. Ministerpräsident Seehofer muss nun auch handeln und die erforderlichen EU-Staaten für eine Sperrminorität zusammenbringen, erklären die Präsidenten der sieben Bezirksverbände des Bayerischen Bauernverbandes. Den Worten, sich für unsere bäuerlichen Familienbetriebe einzusetzen, müssten auch Taten folgen, die echte Hilfe und Unterstützung für die rund 120.000 bayerischen Bauernfamilien bringen.
So erwarten wir auch vom Bayerischen Ministerpräsidenten, dass er die ebenso
vorgesehene Erhöhung der Untergrenze stoppt, ab der Bauernfamilien weiterhin
EU-Ausgleichszahlungen erhalten sollen, erläuterten die Bezirkspräsidenten. Es
sei schön und gut, dass sich die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung gegen die EU-Pläne für weitere Kürzungen bei den Bauern stellt, wenn es um die Ansatzpunkte der zusätzlichen Modulation und der Anwendung des neuen Artikels 68 geht. Bislang sei aber kein Widerstand von Ministerpräsident Seehofer, Staatsminister Brunner und dem Bundeslandwirtschaftsministerium zu den
Plänen zu vernehmen gewesen, die Untergrenze auf bis zu 3,67 Hektar oder 290
Euro anzuheben. Wir wollen, dass die bisherigen Untergrenzen verlässlich bleiben, damit nicht etliche kleine Betriebe, Nebenerwerbsbetriebe und Sonderkulturbetriebe von den EU-Ausgleichszahlungen ausgeschlossen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Pressestelle
Max-Joseph-Str. 9, 80333 München
Telefon: (089) 558730, Telefax: (089) 55873505
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