Pressemitteilung | Bioland e.V. - Bundesverband

Seehofer verweigert Imkern Schutz vor Verunreinigung mit Gentechnik / Bioland fordert Nachbesserungen

(Mainz) - Nach einem im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München soll Honig doch nicht gegen die Verunreinigung durch Pollen von gentechnisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein. Dies gilt auch dann, wenn die GVO nicht als Lebensmittel zugelassen sind. Begründet wird dies zum einen damit, dass der Gesetzgeber bislang keine speziellen Regelungen für die Koexistenz mit Imkereien erlassen hat. Zum anderen sei die Erwartung der Kundinnen und Kunden an gentechnikfreien Honig laut Gericht lediglich eine rein "subjektive" Erwartung. Vor sich daraus ergebenden Absatzschwierigkeiten sei kein Schutz im Gesetz vorgesehen. Das Overwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah dies vorgestern (27. Juni 2007) ähnlich und verwies in noch weit stärkerem Maße auf unklare und fehlende gesetzliche Regelungen.

„Hier wird die für Natur und Gesellschaft ganz wichtige Gruppe der Imker ohne Rechtschutz im Regen stehen gelassen“, so Thomas Dosch, Präsident von Bioland. „Auch ist es schon bemerkenswert, dass der Wunsch der Verbraucher nach gentechnikfreien Produkten anscheinend keinerlei Gewicht hat.“ Bioland fordert Landwirtschaftsminister Seehofer auf, die im Zuge des Verfahrens zutage getretenen Probleme und Gesetzeslücken zum Schutz der Imkerei zu beseitigen. Der von Seehofer vorgelegte Entwurf eines Gentechnikgesetzes und die Verordnungsentwürfe zur "guten fachlichen Praxis" enthalten bisher keine speziellen Regeln zum Schutz der Imker. „Diese Schutzlücke muss unbedingt geschlossen werden“, so Dosch. Bioland fordert daher von Minister Seehofer entsprechende Nachbesserungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bioland - Bundesverband für organisch-biologischen Landbau e.V. Pressestelle Kaiserstr. 18, 55116 Mainz Telefon: (06131) 239790, Telefax: (06131) 2397927

(el)

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