Sehrbrock begrüßt EuGH-Urteil im Grundsatz
(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, nach dem Gewerkschaften gegen grenzüberschreitende Betriebsverlagerungen in Europa vorgehen dürfen, solange der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Vordergrund steht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Das Urteil bestärkt Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften darin, wehrhaft zu sein und gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen. Der DGB bekennt sich zu Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Aber Lohn- und Sozialdumping haben damit so wenig zu tun wie Doping mit einem fairen Sportwettbewerb.
Sehrbrock kritisierte jedoch, dass der EuGH grundsätzlich jede Arbeitskampfmaßnahme gegen Umflaggungen als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit werte. Erst eine Verhältnismäßigkeitsprüfung komme zu dem Ergebnis, dass Streiks rechtmäßig sein können. Das Streikrecht müsste vorrangig sein oder zumindest gleichberechtigt neben der Niederlassungsfreiheit stehen, so Sehrbrock.
Anlass für das EuGH-Urteil war der Fall der finnischen Reederei Viking, die eine Fähre unter estnischer Flagge fahren lassen wollte. Die finnische Besatzung sollte durch eine estnische mit geringerer Bezahlung ausgetauscht werden. Um Lohndumping abzuwenden, hatte die finnische Seeleutegewerkschaft gegen die Umflaggung gestreikt. Darüber hinaus hatte die Internationale Transportarbeiterföderation, die 600 Gewerkschaften aus 140 Ländern vertritt, ihre Mitgliedsgewerkschaften, vor allem die estnischen, aufgefordert, nicht mit Viking zu verhandeln und keine Dumpingtarifverträge abzuschließen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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