Sehrbrock: Gendiagostikgesetz bringt Klarheit für Beschäftigte
(Berlin) - Zum Eckpunktepapier für ein Gendiagostikgesetz sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Mittwoch (16. April 2008) in Berlin:
Die Eckpunkte der Bundesregierung tragen dazu bei, uns das Schreckensszenario vom gläsernen Arbeitnehmer zu ersparen und sorgen für Klarheit: Arbeitgeber dürfen weder bei der Einstellung noch während eines Arbeitsverhältnisses Gentests von Beschäftigten verlangen. Aufgrund eines vorhandenen oder fehlenden Gentests darf niemand diskriminiert werden. Damit greift das Kabinett langjährige Forderungen der Gewerkschaften auf.
Im Gesetzgebungsverfahren sollte festgelegt werden, dass bei notwendigen Tauglichkeitsprüfungen, etwa bei Piloten oder Berufskraftfahrern, konventionelle Tests einem Gentest vorzuziehen sind. Darüber hinaus sollte sicher gestellt werden, dass der Arbeitsschutz nicht als Vorwand für genetische Untersuchungen genutzt werden kann. Denn dann bestünde die Gefahr, dass technische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit reduziert würden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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