Sehrbrock: Kraftvolles Zeichen gegen Diskriminierung notwendig
(Berlin) - Zur Diskussion um das Gleichbehandlungsgesetz sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am 08. Juni 2006 in Berlin:
Das Klagerecht von Betriebsräten und Gewerkschaften ist unerlässlich, wenn Diskriminierung wirklich verhindert werden soll. Der DGB fordert die Vertreter der Bundesländer, die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, mit dem Klagerecht ein kraftvolles Zeichen gegen Benachteiligung zu setzen.
Oft wagen es Betroffene nicht, sich namentlich und individuell gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Aus Sorge um den Arbeitsplatz müssen sie anonym bleiben. Deshalb ist es notwendig, dass andere, die die betrieblichen Verhältnisse kennen, tätig werden können. Müssten Betriebsräte oder Gewerkschaften offen legen, wer sie beauftragt hat, wäre ein Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr gegeben. Sie hätten dieselben Risiken zu tragen, als wenn sie allein gegen Benachteiligung vorgehen müssten.
Allein das Beispiel Frauengleichstellung zeigt, dass die individuellen Rechte gerade nicht ausgereicht haben, Gleichstellung in ausreichendem Maße herzustellen. Die Anzahl der individuellen Klagen ist nach wie vor gering, die Barrieren für Beschwerden und Klagen enorm, besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Mit der Folge, dass Frauen immer noch schlechter gestellt sind als Männer, obwohl es klare gesetzliche Regelungen gibt. Und bei diesem Beispiel handelt es sich mitnichten um eine Minderheit, sondern um einen großen Teil der Erwerbsbevölkerung.
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(bl)