Sehrbrock: Versorgungsausgaben stabil, aber Beamte finanzieren Entlastung selbst
(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock hat das Fazit des 4. Versorgungsberichts der Bundesregierung kritisiert, demzufolge die Finanzierung der Beamtenversorgung im Bund nachhaltig gesichert ist. "Dem Bund kann man zu einem so positiven Ergebnis nur gratulieren, den BeamtInnen nicht", sagte Sehrbrock beim Beteiligungsgespräch zum Bericht am Mittwoch in Berlin. "Die BeamtInnen haben selbst die Sicherung der nachhaltigen Finanzierung unter anderem mit einer Absenkung der durchschnittlichen Ruhegehaltssätze und der Kürzung der Sonderzahlung teuer bezahlt. 1,67 Milliarden Euro umfasst ihr Beitrag laut Versorgungsbericht. Damit steht fest: In den nächsten Jahren gibt es keinen Grund und vor allem keinen Spielraum für weitere Kürzungen."
Darüber hinaus erfülle der Entwurf des 4. Versorgungsberichts "den Berichtsauftrag nur unzureichend, weil sich die Analyse der Versorgungsentwicklung auf den Bund beschränkt," so Sehrbrock. Das Argument, die Zuständigkeit für die Versorgung in Ländern und Kommunen sei nicht mehr gegeben, überzeuge sie nicht. "Denn die Konsequenz ist ein enormer Verlust der Aussagekraft des Berichts."
Gerade nach der Föderalismusreform müsse die Entwicklung der Versorgung in Bund und Ländern insgesamt nachvollziehbar bleiben, fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende: "17 parallel erstellte Versorgungsberichte ohne Bezug zueinander können nicht der Weisheit letzter Schluss sein. In der föderalen Bildungspolitik hat man sich gerade auf die Notwendigkeit eines Berichts verständigt, während bei der Versorgung genau die andere Richtung eingeschlagen wird."
Die Bundesregierung legt den Versorgungsbericht in jeder Legislaturperiode vor. Damit soll Auskunft über die Versorgungsleistungen der Alterssicherungssysteme des öffentlichen Dienstes und ihre wesentlichen Bestimmungsgrößen gegeben werden.
Der Versorgungsfonds, den es seit 2007 gibt, wird im Bericht nur kurz erwähnt. Der DGB hat sich lange für ein solches Sondervermögen eingesetzt, da es die Beamtenversorgung transparenter macht und zur nachhaltigen Finanzierung beiträgt, ohne die Vorsorge einseitig auf die Beschäftigten abzuwälzen. So werden für neu eingestellte BeamtInnen Beiträge an den Fonds abgeführt, der vom Jahr 2020 an die Versorgungsausgaben für den einbezogenen Personenkreis tragen soll. Auf diese Weise sind die später anfallenden Versorgungsausgaben bereits zum Zeitpunkt ihres eigentlichen Entstehens sichtbar und werden nicht mehr in die ferne Zukunft verlagert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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