Sehrbrock: Wer Angehörige pflegt, muss Arbeitszeiten reduzieren können
(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock will Arbeitgeber darin bestärken, gemeinsam mit ihren Beschäftigten neue Wege in der Arbeitszeitgestaltung zu gehen. Wo gemeinsam über Lage, Verteilung und Flexibilität der Arbeitszeit nachgedacht wird, zeigt sich: Die Ideen der Beschäftigten sind oft gar nicht weit entfernt von denen der Führungskräfte und Personalabteilungen, sagte Sehrbrock bei der 13. Prädikatsvergabe des Vereins TOTAL E-QUALITY am Donnerstag (12. Oktober 2006) in Frankfurt.
Die Arbeitszeiten seien zwar flexibler geworden, orientierten sich aber immer noch überwiegend an Produktionsabläufen und nicht an den Bedürfnissen der Beschäftigten, so die stellvertretende DGB-Vorsitzende: Für Familien und Kinder dürfen nicht nur die Restzeiten übrig bleiben.
Dies gelte auch für die Pflege von Familienangehörigen. Wer jemanden pflegt meistens sind es Frauen braucht einen besseren Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierungen, forderte Sehrbrock. Denn für Not- und Härtefälle seien auch kurzfristige und kurzzeitige Freistellungen erforderlich. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz reiche dazu nicht aus.
Einen gesetzlichen Anspruch auf lange Freistellungsregelungen lehnte Sehrbrock dagegen ab. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von acht Jahren, bestünden nur noch geringe Chancen auf eine Rückkehr in den Beruf.
TOTAL E-QUALITY wurde vor zehn Jahren gegründet und verfolgt das Ziel, Chancengleichheit in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu verwirklichen. Mindestens einmal jährlich honoriert der Verein praktizierte Chancengleichheit mit dem TOTAL E-QUALITY Prädikat.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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