Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Selbständig in die Rentenversicherung? / CDH lehnt Zwangsversicherung für Selbständige ab

(Berlin) - Immer wieder werden von verschiedenen Seiten Forderungen laut, Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen. So hat kürzlich der Sozialbeirat der Bundesregierung die schwarz-gelbe Koalition aufgefordert, dem wachsenden Armutsrisiko von Selbständigen durch Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht zu begegnen. Kleinere Unternehmer hätten ein zu geringes Einkommen und würden dadurch nicht ausreichend für ihr Alter Vorsorge treffen - so die Argumentation.

Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Berlin, lehnt diese Zwangsversicherung für den Wirtschaftsbereich Handelsvermittlung ab. Eine in diesem Herbst durchgeführte Befragung von Mitgliedsbetrieben hat gezeigt, dass diese ausreichend Vorsorge betreiben, fast 98 Prozent der Befragten verfügen über eine Altersversorgung. An erster Stelle steht dabei die Kapitallebensversicherung (70 Prozent), gefolgt von der privaten Rentenversicherung (54 Prozent). Immerhin sind die Hälfte der Befragten freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung, hinzu kommen noch Sicherheiten aus Immobilien. Wie die Zahlen zeigen, haben viele auch mehrere Vorsorgemaßnahmen ergriffen. Selbständige, die mit nur einem Auftraggeber und ohne eigene Beschäftigte ein höheres Abhängigkeitsrisiko tragen, sind ohnehin in der gesetzlichen Rentenversicherung.

CDH-Präsident Heinrich Schmidt betont, dass Zwangsmaßnahmen ein erheblicher Eingriff in die Entscheidungsfreiheit von Selbständigen sind, und ein weiterer Versuch des Staates, in wirtschaftliches Geschehen einzugreifen. Eine höhere Belastung der Selbständigen wäre die Folge und ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Ein Unternehmer müsse die Wahl haben, in welcher Form er seine Vorsorge betreibe.

Auch das Argument, die Einbeziehung von mehr Beitragszahlern in die Rentenversicherung würde diese spürbar entlasten, greift zu kurz, weil den Mehreinnahmen längerfristig auch höhere Rentenzahlungen gegenüberstehen. Vielmehr ist die Bundesregierung besser beraten - so wie im Koalitionsvertrag bereits angesprochen - Maßnahmen zu ergreifen, die den Selbständigen einen erweiterten Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge ermöglichen. Nur so könnte bei Betroffenen Altersarmut verhindert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625600, Telefax: (030) 72625699

NEWS TEILEN: