Selbstverwaltung legt Eckpunkte für DRG-System 2006 vor / Fallpauschalenkatalog 2006 schafft genauere Abbildung der Leistungen im Krankenhaus
(Berlin) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Klinik-Fallpauschalensystems 2006 geeinigt. Kernbestandteil des Gesamtpaketes ist der DRG-Katalog (DRG, Diagnosis Related Groups = Fallpauschalen), der im Jahr 2006 insgesamt 954 abrechenbare Fallgruppen enthält. Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr in Teilen umstrukturierte und erweiterte Katalog über 76 zusätzliche DRGs (2005: 878 DRGs). Die Änderung stellt eine Verfeinerung dar, mit der komplexe Behandlungsgeschehen genauer differenziert und dadurch adäquater vergütet werden können. Begrüßenswerte Änderungen erfolgten etwa im Bereich der Krebsmedizin, der Kinderheilkunde oder der Unfallchirurgie.
Gleichzeitig erfolgte eine Einigung bei den Abrechnungsbestimmungen und bei der Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Pauschalsätzen abgerechnet werden können. Für 2006 wurden insgesamt 83 Zusatzentgelte vereinbart 12 mehr als im Jahr 2005 (71 Zusatzentgelte).
Zum ersten Mal haben die Selbstverwaltungspartner auch zwei DRGs für die Abrechnung von teilstationären Krankenhausleistungen mit in den Katalog aufgenommen. Künftig ist eine teilstationäre Dialysebehandlung über eine bewertete Pauschale für Erwachsene und eine unbewertete d.h. je Krankenhaus zu vereinbarende Pauschale für Kinder abrechnungsfähig. Ebenfalls erfolgte eine Einigung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, die die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren regeln.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2006 wurden erneut die tatsächlichen Behandlungskosten in ausgewählten Kliniken kalkuliert. An der aktuellen Kalkulationsrunde haben sich 214 Krankenhäuser auf freiwilliger Basis beteiligt im vergangenen Jahr waren dies 148 Kliniken. Erstmals erhielten Krankenhäuser in diesem Jahr finanzielle Zuwendungen für die Teilnahme an der Kalkulation. Für die Berechnung der Fallgruppen (bei Hauptabteilungen) standen mit der Kalkulationsstichprobe gelieferte Daten von 2,6 Millionen Krankenhausbehandlungen (Fälle) zur Verfügung.
Die Partner werteten die Vereinbarung als Erfolg und Beweis für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Insbesondere lobten die Beteiligten die guten Vorarbeiten des von der Selbstverwaltung gegründeten Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die konstruktive Arbeit der Verhandlungsparteien bei einer mitunter konflikthaltigen Beratungslage. Insgesamt stellten die vereinbarten Ergebnisse der G-DRG-Systementwicklung (G-DRG, German Diagnosis Related Groups) einen weiteren Fortschritt hinsichtlich einer leistungsgerechteren Abbildung von Krankenhausleistungen dar.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Wegelystr. 3, 10623 Berlin
Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301