Sexualstrafrecht: Koalitions-Einigung greift zu kurz
(Berlin) - Der Bunde Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die am 17. Juni von Justizministerin Zypries bekannt gegebene Koalitions-Einigung, die Sicherheitsverwahrung auch auf Heranwachsende auszuweiten, grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl greifen die vorgesehenen Regelungen nach Auffassung des Kripo-Verbandes zur wirkungsvolleren Bekämpfung von Sexualdelikten bei weitem zu kurz.
Hierzu nannte der komm Bundesvorsitzende, Klaus Jansen, am 18. Juni in Berlin die wesentlichen Kritikpunkte der Verbandes:
- Die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung bereits verurteilter Sexualstraftäter bleibt weiterhin bundesgesetzlich ungeregelt und wird den Ländern überlassen. Es hat sich aber wiederholt gezeigt, dass erst im Rahmen von Therapieversuchen festgestellt wird, dass auch nach der vorgesehenen Entlassung ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht. Es kann nicht angehen, dass die Bevölkerung in einigen Bundesländern vor diesen Tätern geschützt wird, in anderen aber nicht.
- Die vorgesehene Erweiterung des § 81 g Strafprozessordnung (DNA-Analyse) geht völlig an den Erfordernissen der Praxis vorbei. Viele Sexualstraftäter haben bereits ein kriminelles Vorleben aber eben kaum als Exhibitionisten, sondern in anderen Deliktsbereichen. Erforderlich ist daher die Einordnung der DNA-Probe als Standardmaßnahme der Erkennungsdienstlichen Behandlung. Da dieser Standpunkt in letzter Zeit nicht nur von der CDU/CSU, sondern auch von dem SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz vertreten wird, ist es unverständlich, dass er in den Gesetzentwurf keinen Eingang gefunden hat.
- Nach wie vor mangelt es an der Möglichkeit, zur Bekämpfung der Kinderpornografie Telefonüberwachungen durchzuführen. Der Gesetzentwurf bleibt eine Erweiterung des § 100 a StPO schuldig.
- Auch die Gestaltung des Maßregelvollzuges, der für Sexualstraftäter inzwischen der Normalfall ist, bleibt ausschließlich Ländersache. Nötig wäre eine bundesgesetzliche Regelung, die die Sicherheit der Bevölkerung zwingend als Vollzugsziel vorschreibt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) Bundesgeschäftsstelle
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
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