Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Sichere Fahrt in die Ferien: Verbandkasten auf Checkliste vor Urlaubsstart

(Berlin) - Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie entscheiden sich viele Bundesbürger:innen bei der Urlaubsplanung gegen Fern- und Flugreisen und nutzen für die Fahrt in die Ferien das eigene Auto oder Motorrad. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, erinnert daran, den Kfz-Verbandkasten rechtzeitig mit auf die Urlaubs-Checkliste zu nehmen: Eine Prüfung auf Vollständigkeit ist dabei ebenso wichtig wie der Blick auf das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile - und ein Austausch, falls das Datum bereits überschritten ist. Auch genormte Warnwesten für alle Mitreisenden dürfen nicht fehlen.

Seit 50 Jahren schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen eines Verbandkastens im Kraftfahrzeug vor. Um die bestmögliche Erstversorgung von Verletzten zu gewährleisten, wurde die Ausstattung des Kfz-Verbandkastens immer wieder modernisiert und ergänzt, zum Beispiel um Einmalhandschuhe und eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke. Neben der Verantwortung für sich und andere sind die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.

Vor dem Beginn der verkehrsreichen Urlaubszeit empfiehlt der BVMed einen ausführlichen Check des KFZ-Verbandkastens: Sind alle laut DIN-Norm 13164 vorgeschriebenen Inhaltsteile enthalten? Nach Anpassung dieser Norm an notfallmedizinische Erkenntnisse im Jahr 2014 gehören auch ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher zum Inhalt. Außerdem wichtig: das Verfalldatum von steril verpackten Kompressen und anderen sterilen Inhaltsteilen. Deren Verpackung kann auf Dauer durch starke Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden. Wenn das aufgedruckte Datum überschritten ist, kann die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet werden und die Herstellergarantie verfällt. Inhaltsteile mit abgelaufenem Verfalldatum sollten daher unbedingt ersetzt werden.

Auch genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) müssen in Deutschland laut gesetzlicher Vorgabe an Bord sein. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug - der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für alle Passagiere je eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.

Wer erst im Urlaubsland ein Fahrzeug mietet, ist ebenfalls gut beraten, wenn ein eigener Kfz-Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist. Mietfahrzeuge sind damit längst nicht überall auf der Welt ausgestattet. Zudem gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht. Beim Beladen des Fahrzeugs sollte laut BVMed darauf geachtet werden, Verbandkasten und Warnwesten keinesfalls unter dem Gepäck zu verstauen, sondern jederzeit griffbereit in den Koffer- oder Fußraum zu packen.

Aber nicht nur auf Autofahrten, sondern auch im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten kann sich der Kfz-Verbandkasten als kompakter und willkommener Begleiter erweisen: Kleinere Blessuren wie Prellungen, Schnittverletzungen oder Stiche lassen sich damit ebenfalls bestmöglich erstversorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(mj)

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