Sichere Herkunftsstaaten: Gesetzentwurf macht Asylverfahren langsamer
(Berlin) - Die Bundesregierung berät heute über die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert, dass das asylrechtliche Regelungsgefüge dadurch unnötig verkompliziert würde.
„Das Grundgesetz sieht bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten zwingend eine Beteiligung des Bundesrates vor. Die nun geplante Neuerung, Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung als sicher zu kategorisieren, kann daher nur den unionsrechtlich begründeten Schutzstatus betreffen, nicht aber das Grundrecht auf Asyl nach Art. 16a des Grundgesetzes. Dies wird unweigerlich zu einer Zweigleisigkeit im Prozess führen, Verwaltungspraxis und Gerichte zu unnötig komplexen Differenzierungen veranlassen und gerade keine Beschleunigung bewirken.
Gleichzeitig ist es bereits jetzt möglich und nötig, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu gestalten: wenn die menschenrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten nicht mehr erfüllt sind, müssen Staaten von der Liste gestrichen werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist dies bei Georgien und Moldau der Fall, weil sie nicht landesweit sicher sind. Ghana und Senegal erfüllen die Voraussetzungen nicht, weil sie nicht für alle Personengruppen sicher sind; insbesondere queere Menschen werden dort strafrechtlich verfolgt.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520