Siedlungsabfälle vorbehandeln
(Düsseldorf) - Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 3 beschreibt den Stand der Technik von Anlagen, die Siedlungsabfälle und Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt oder verwertet werden können, mit mechanischen, mit mechanisch-physikalischen und mechanisch-biologischen Verfahren (vor)behandeln. Der Geltungsbereich der Richtlinie ist weitgehend deckungsgleich mit dem der 30. BImSchV, die die Ablagerung biologisch stabilisierter Abfälle vor der Deponierung oder vor einer thermischen Behandlung fordert. Es werden auch Verfahrensvarianten vorgestellt, mit denen heizwertreiche Fraktionen oder Ersatzbrennstoffe gewonnen oder Biogase zur energetischen Nutzung erzeugt werden.
Die Richtlinie gibt dem Praktiker wichtige Hinweise für die Planung, den Bau und den Betrieb derartiger Anlagen. Behörden für die Genehmigung und die Überwachung von MBA gibt sie Hilfestellung als eine aktuelle und fachlich begründete Anleitung zu den einzelfallbezogenen Möglichkeiten der Emissionsminderung. Sie enthält ebenfalls die zur Überprüfung der erzielten Minderung notwendige Messanleitung. Hinweise zur internen Betriebsüberwachung runden die Darstellung ab.
Siedlungsabfälle vor der mechanisch-biologischen Aufbereitung (Bildquelle GfA Lüneburg mbH) http://imperia5.vdi-online.de/imperia/md/images/pressefotos/522.jpg
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Anne Steen, Kommission Reinhaltung der Luft
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