Sieg für die Arzneimittelsicherheit
(Eschborn) - Mit Befriedigung haben die Apothekerkammern und Apothekerverbände auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt reagiert, das in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einer Apotheke in der niederländischen Stadt Kerkrade verboten hat, Arzneimittel nach Deutschland zu versenden. Hermann Stefan Keller, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, dessen Organisation die einstweilige Verfügung gegen den Kerkrader Apotheker beantragt hatte, erklärte unmittelbar nach Urteilsverkündung: "Selbstverständlich freue ich mich, dass wir das Verfahren in 1. Instanz gewonnen haben. Die eigentlichen Sieger sind jedoch alle Patienten in Deutschland. Denn das Versandverbot für Arzneimittel, das der Gesetzgeber erst vor zwei Jahren beschlossen hat, ist gelebter Verbraucherschutz und dient vor allem der Arzneimittelsicherheit." Das Verbot werde daher von der großen Mehrheit der Apotheker auch gegen den Widerstand einzelner Berufskollegen als gesundheitspolitisch notwendige Beschränkung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten akzeptiert.
Das Landgericht Frankfurt hat in seinem heute verkündeten Urteil entschieden, das im deutschen Arzneimittelgesetz verankerte Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel zu versenden, gelte auch für ausländische Apotheken, wenn diese via Versand Arzneimittel an Patienten in Deutschland liefern wollten. Nachdem bereits der Bundesgerichtshof vor einigen Monaten und das Bundesverwaltungsgericht erst vor wenigen Tagen das Versandverbot für deutsche Apotheken vollinhaltlich als rechtswirksam und verbindlich bestätigt habe, vervollständige sich der Schutz der Arzneimittelsicherheit durch das Urteil des Frankfurter Landgerichts, erklärte Keller, der keinen Zweifel daran ließ, dass der Deutsche Apothekerverband dafür sorgen werde, dieses Urteil zu vollstrecken. Durch die Entscheidung sei klargestellt, dass sich gesetzliche und private Krankenkassen eindeutig gesetzwidrig verhielten, wenn sie weiterhin ihre Mitglieder aufforderten, sich Arzneimittel aus dem Ausland durch Versand schicken zu lassen. Der Deutsche Apothekerverband werde nicht zögern, Krankenkassen, die mit diesen bisherigen Praktiken fortführen, rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Hans-Günter Friese, der Präsident der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Spitzenorganisation, in der die Apothekerkammern und Apothekerverbände zusammengeschlossen sind, forderte insbesondere die Gesundheitsministerin auf, die positive Rechtsprechung zum Versandverbot von Arzneimitteln zur Kenntnis zu nehmen und ihre nicht nachvollziehbaren Überlegungen einzustellen, das Versandverbot für den Fall aufzuheben, dass Patienten per Internet bestellten. Es sei schlechterdings nicht nachvollziehbar, mit der Zulassung von Versand ein Gefährdungspotential erst selbst einzuführen, um dann gegenüber einer beunruhigten Öffentlichkeit zu erklären, selbstverständlich müsse man den Arzneimittelversand noch gehörig sicherer machen. Das Verbot des Arzneimittelversandes sei praktizierte Arzneimittelsicherheit und bedürfe in keiner Weise einer Einschränkung oder Relativierung. Friese zeigte sich zuversichtlich, daß die Gesundheitspolitiker der großen Fraktionen des Bundestages sich durch die eindeutige Rechtsprechung der letzten Zeit in ihrer Überzeugung bestätigt sehen, das Versandverbot nicht in Frage zu stellen.
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