„Signal an den Gesetzgeber“: Absenkung des Wolfs-Schutzstatus durch EU-Rat bestätigt
(München) - Der Europäische Rat hat am vergangenen Freitag den Beschluss des EU-Parlaments von Anfang Mai bestätigt, den Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. „Diese Entscheidung war überfällig und ist ein deutliches Signal, das auch beim deutschen Gesetzgeber so gehört werden sollte!“, sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV).
Durch die rechtsgültige Anpassung in der FFH-Richtlinie können die Mitgliedsstaaten den Abschuss von Wölfen in der nationalen Gesetzgebung erleichtern – müssen das aber nicht. „Jetzt kommt es wirklich darauf an, dass die Bundesregierung und das zuständige Ministerium den Beschluss zügig in deutsches Recht umsetzen, denn für Weidehalter zählt jeder Tag“, so Köhlers Appell.
Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hatte alleine im Jahr 2023 5.727 durch den Wolf verletzte oder getötete Tiere gemeldet und die Wolfspopulationen steigen weiter an. „Für Tierhaltungsbetriebe in den betroffenen Regionen, wie unter anderem die bayerischen Alm- und Alpwirtschaften, ist das eine existenzbedrohende Situation“, sagt Köhler. „Wir zählen deshalb jetzt auf das schnelle Handeln der Bundesregierung, damit ein nachhaltiges Wolfsmanagement die Koexistenz von Wolf und Weidewirtschaft möglich macht!“
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV), Max-Joseph-Str. 9, 80333 München, Telefon: 089 558730
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