Sittenwidrige Löhne und Mindestlohn zwei Paar Stiefel
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Absicht von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, gesetzlich festzuschreiben, wann Niedriglöhne sittenwidrig sind. „Mit aller Deutlichkeit mache ich aber auch darauf aufmerksam, dass eine solche Initiative gesetzlich festgelegte Mindestlöhne nicht ersetzen kann,“ betonte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Das seien „zwei Paar Stiefel“.
Wenn in manchen Regionen Löhne von 4 Euro oder weniger in einigen Dienstleistungsbranchen üblich seien, wäre nach geltendem Richterrecht und nach Münteferings Vorstellung 20-30 Prozent darunter ein sittenwidriges Entgelt, also ein Stundenlohn von 3,20 Euro oder weniger. Das könne der DGB nicht als Ergebnis der Diskussionen um die Neuordnung des Niedriglohnsektors akzeptieren. Denn schon der ortsübliche Lohn von 4 Euro ist zu wenig zum Leben. „Deshalb brauchen wir flächendeckende Mindestlöhne von 7,50 Euro oder mehr. Dann ist auch klar, was sittenwidrige Löhne sind – nämlich jeder Stundenlohn, der weniger als 7,50 Euro beträgt,“ erklärte Sommer. Dabei seien sich die Gewerkschaften mit Vizekanzler Franz Müntefering einig, dass tarifliche Mindestlöhne überall dort, wo sie vereinbart werden könnten, Vorrang vor einem gesetzlichen Mindestlohn haben sollten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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