„So kann es gehen“ - Projekt „Suchthilfe UND Wohnungsnotfallhilfe“ (SuWoKo) zeigt Lösungsansätze
(Berlin) - Wohnungslose Menschen mit Suchtproblemen stehen oft vor doppelten Barrieren: Sie finden weder in der Suchthilfe noch in der Wohnungsnotfallhilfe ausreichend bedarfsgerechte Angebote. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt „Suchthilfe UND Wohnungsnotfallhilfe – zwei Hilfesysteme, eine gemeinsame Zielgruppe“ (SuWoKo) zeigt nun, wie diese Lücken geschlossen werden können. Allein im Jahr 2024 wurden an den fünf Modellstandorten insgesamt 4.593 Personen unterstützt oder begleitet. Diese Zahlen verdeutlichen den hohen Bedarf an abgestimmten Hilfeangeboten. Der heute veröffentlichte Abschlussbericht zeigt: Nur durch enge Zusammenarbeit der beiden Hilfesysteme können nachhaltige Lösungen entstehen.
Durchgeführt wurde das dreijährige Kooperationsprojekt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS). Ziel war es, zentrale Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Hilfesystemen zu identifizieren: von strukturellen Voraussetzungen bis hin zu praktischen Arbeitsansätzen. Die wichtigsten Ergebnisse werden heute, am 8. September 2025, auf einer Abschlussveranstaltung in Berlin vorgestellt.
Zentrale Ergebnisse der Evaluation: Engere Zusammenarbeit verbessert Hilfe für betroffene Menschen
Die dreijährige Untersuchung zeigt: Dort, wo Suchthilfe und Wohnungsnotfallhilfe eng zusammenarbeiten, entstehen spürbare Verbesserungen für die betroffenen Personen. Kooperationen ermöglichen ganzheitlichere Hilfen und erleichtern für sie den Zugang zu Angeboten. Als wichtigster Erfolgsfaktor für Kooperationen wird die finanzielle Planungssicherheit der bestehenden Einrichtungen und Dienste benannt. Laut Abschlussbericht gaben zudem 66,1 % der Befragten an, dass im Rahmen der Kooperation noch weitere Partner benötigt werden.
„Der Abschlussbericht bestätigt, was Fachkräfte in der Praxis seit Langem erleben. Es braucht deutlich mehr Vernetzung und die konsequente Einbindung weiterer Partner, etwa aus den Bereichen psychische Gesundheit und Eingliederungshilfe“, fordert Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
Politik muss Kooperationen langfristig sichern und finanzieren
Eine dauerhafte Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 ist nur mit stabil finanzierten, strukturell verankerten Kooperationen möglich. Die BAG W fordert daher verbindliche finanzielle Sicherung, den Ausbau von Kooperationsprogrammen sowie die Förderung gezielter Qualifizierungen, damit Fachkräfte verschiedener Systeme wirksam zusammenarbeiten können.
Neben strukturellen Reformen braucht es zudem verlässliche Angebote im Alltag: „Präventive und niedrigschwellige Angebote wie Straßensozialarbeit, Tagesaufenthalten oder medizinische Hilfen müssen flächendeckend verfügbar sein. Wenn wir Wohnungslosigkeit wirksam bekämpfen wollen, dürfen diese Zugänge nicht vom Zufall abhängen, sie müssen bundesweit abgesichert werden“, sagt Marie Gersch, Fachreferentin der BAG W.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), Waidmannsluster Damm 37, 13509 Berlin, Telefon: 030 2 84 45 37 0