Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

So schützen Sie sich vor Abmahnungen / Mittagstalk des MVFP Bayern zur aktuellen Abmahnwelle rund um Google Fonts

(Berlin/München) - Datenschutz als permanente Verpflichtung - darüber sprach Ludwig Schmidt, Director Corporate Governance bei der Vogel Communications Group im Interview mit dem MVFP Bayern.

"Durch Deutschland rollt mal wieder eine Abmahnwelle. Viele Verlage und Unternehmen erhalten derzeit unangenehme Post von Rechtsanwälten. Dabei geht es oft um Google Fonts - ein interaktives Verzeichnis von verschiedenen Schriftarten, welches von Google bereitgestellt wird. Liegen diese online auf den Google Servern, findet eine Datenübermittlung in die USA statt. Dies ist ohne Einwilligung vom Webseitenbesucher nicht rechtens. Manche Anwälte sehen bei einer externen Nutzung von Google Fonts einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und fordern die Zahlung von Schadenersatz und Gebühren." Mit diesen Worten begrüßte Horst Ohligschläger, Erster Vorsitzende des MVFP Bayern und CEO Roularta Media, die zahlreichen Gäste des Mittagstalks am 30. November 2022 zum Thema "Corporate Governance, Compliance, Datenschutz & Co. - was die aktuelle Abmahnwelle für Sie bedeutet".

Im Interview mit Anina Veigel, Geschäftsführerin des MVFP Bayern, empfahl Ludwig Schmidt, Director der neu geschaffenen Abteilung "Corporate Governance" bei der Vogel Communications Group, die eigenen Webseiten immer wieder gründlich zu prüfen. "Überall, wo externe Dienste und Plug-Ins eingebunden sind, um die Webseite interaktiver zu machen, werden in der Regel Cookies gesetzt", so Schmidt. Die Verlage müssten sicherstellen, dass in all diesen Fällen auch die Erlaubnis des Users eingeholt wird, um datenschutzkonform zu agieren. Dies gilt nicht nur für Webseiten, sondern ebenso für die Gestaltung von Apps. Speziell im Fall von Google Fonts empfiehlt es sich, diese auf den eigenen Server umzuziehen.

Bei einer Abmahnung sei es wichtig, Nerven zu behalten und besonnen zu reagieren. Auch wenn es oft nur um vergleichsweise geringe Gebühren geht, sollte zunächst Rücksprache mit eigenen Anwälten genommen werden. Schmidt: "Damit durchkreuzt man das Kalkül der Abmahn-Anwälte, die darauf setzen, dass die Beschuldigten aus Angst vor einem größeren Rechtsstreit die vergleichsweise geringe Gebühr sofort begleichen." Unabhängig davon unterstrich Schmidt, dass jederzeit neue datenschutzrechtliche Bestimmungen in Kraft treten können, die neue Einstellungen auf der Webseite nötig machen. Unternehmen sollten daher ein regelmäßiges "Datenschutzscreening" der Webseite vornehmen. "Datenschutz ist ein ständiger Prozess, man kann sich nie ausruhen", so Schmidt.

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(jg)

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