Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Social Media: Plattformen schützen Minderjährige nicht ausreichend

(Berlin) - Social-Media-Anbieter schützen Minderjährige nicht ausreichend vor Risiken bei der Nutzung ihrer Plattformen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Plattformen wie Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube müssen bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) noch deutlich nachbessern.

„Die Geschäftsmodelle vieler Social-Media-Plattformen zielen darauf ab, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Das steigert die Werbeeinnahmen der Anbieter, ist aber gesundheitsgefährdend. Funktionen wie endloses Scrollen können süchtig machen. Es ist allerhöchste Zeit gegenzusteuern“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Unternehmen wissen, dass auch Minderjährige ihre Angebote nutzen. Trotz gesetzlicher Vorgaben gestalten sie ihre Dienste nicht ausreichend sicher.“

Social-Media-Anbieter erfüllen ihre Pflichten nicht

Die aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube kommen ihrer Pflicht zum Schutz Minderjähriger nicht ausreichend nach. Alle fünf Plattformen haben ein Mindestalter zur Nutzung ihrer Dienste festgelegt. Die Plattformen bieten auch spezielle Konten oder Einstellungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen an. Minderjährige können diese vorgesehenen Schutzfunktionen jedoch teilweise leicht umgehen.

Schädliche Mechanismen erhöhen Risiken für Minderjährige

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sollten Minderjährige selbst stärker Einfluss darauf haben können, welche Inhalte ihnen angezeigt werden. Zu großen Teilen bestimmen jedoch Empfehlungsalgorithmen, welche Inhalte Minderjährige auf den untersuchten Plattformen sehen. Personalisierte Endlosfeeds und automatische Wiedergaben fördern aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands die exzessive Nutzung von Diensten und sind potenziell suchterzeugend. Die Untersuchung zeigt, dass Anbieter das Deaktivieren dieser personalisierten Empfehlungen zusätzlich erschweren. Grundsätzlich wäre es gut, wenn Nutzer:innen ihre eigenen Interessen als Grundlage für Empfehlungen angeben könnten.

Darüber hinaus setzen Anbieter immer wieder auf verhaltensmanipulierende Mechanismen. Sie fordern Minderjährige teilweise wiederholt dazu auf, persönliche Daten freizugeben, etwa ihren Standort oder ihre Kontakte. Kontaktmöglichkeiten sind bei Konten Minderjähriger zwar standardmäßig eingeschränkt, lassen sich aber etwa bei Instagram oder TikTok leicht ändern. So können auch Fremde Minderjährige über die Dienste kontaktieren. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands steigt so das Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt.

Verbraucherzentrale fordert verbindliche Regeln für sichere Nutzung statt Verbot

„Minderjährige haben ein Recht auf sichere digitale Teilhabe. Statt sie durch ein Verbot auszuschließen, müssen Plattformen ihre Dienste sicherer gestalten – und zwar für alle“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

● Anbieter müssen ihre Geschäftsmodelle so verändern, dass schädliche Funktionen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe für alle Nutzer:innen standardmäßig ausgestellt sind.

● Die Europäische Kommission muss die Vorgaben des DSA zum Schutz von Minderjährigen konkretisieren und die Spielräume für Plattformen stärker einschränken.

● Mit dem Digital Fairness Act müssen verbindliche Regeln gegen manipulative und suchtfördernde Mechanismen geschaffen werden.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichte bereits im März 2026 ein Positionspapier zum Schutz von Minderjährigen bei der Nutzung digitaler Dienste.

Hintergrund
Artikel 28 DSA verpflichtet Anbieter von Online-Plattformen, die auch für Minderjährige zugänglich sind, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihrer Dienste zu sorgen. Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission im Juli 2025 Leitlinien zum Schutz Minderjähriger veröffentlicht. Diese konkretisieren die Anforderungen aus Artikel 28 und geben Plattform-Anbietern Orientierung, wie sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen sollen.

Methode
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zwischen dem 13. März und 1. Juni 2026 überprüft, wie Social-Media-Plattformen die Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz von Minderjährigen umsetzen. Untersucht wurden Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube, da diese die meistgenutzten Plattformen in Deutschland sind. Dafür legte der Verbraucherzentrale Bundesverband Testkonten für fiktive 13-jährige Nutzer:innen an und analysierte Registrierung, Altersvorgaben, Standardeinstellungen und zentrale Funktionen der Plattformen. Die Auswertung erfolgte anhand eines Kategoriensystems, das sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Ramona Pop, Geschäftsführender Vorstand, Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000

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