Pressemitteilung | Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV)
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Social Media und Privathandys im Unterricht gefährden Bildungserfolg und Gesundheit junger Menschen / DPhV erwartet tragfähige Konzepte für Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern & Jugendlichen

(Berlin) - Mit Blick auf die bevorstehende Bildungsministerkonferenz (BMK) und die baldig erwarteten Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" fordert der Deutsche Philologenverband (DPhV) von der Bundesbildungsministerin und den Bildungsministerinnen und -ministern der Länder klare Empfehlungen zu privaten Smartphones in Schulen und verbindliche Regelungen zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Social Media. Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen müssen dabei altersangemessen betrachtet und umfassend über die Schule hinaus geregelt werden.

DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing: „Was die Expertenkommission in ihrer Bestandsaufnahme belegt, erleben Lehrkräfte jeden Tag: Schülerinnen und Schüler, die eigentlich lernen wollen, kämpfen gegen Chatnachrichten, Belohnungs-Push-Meldungen und Videos in Endlosschleifen an – und können sich dem kaum entziehen. Die neurowissenschaftlichen Befunde zeigen eindeutig: Das für Impulskontrolle und Reflexion zuständige Hirnareal ist bei Jugendlichen noch in der Reifung – während die dopamingesteuerten Belohnungsreaktionen, die soziale Medien und Messaging-Dienste gezielt aktivieren, bereits voll ausgeprägt sind.

Plattformen nutzen genau dieses Ungleichgewicht durch algorithmische Personalisierung und Bewertungsmechanismen, die darauf ausgelegt sind, Nutzungszeiten zu maximieren. Wenn Kindern und Jugendlichen die Selbstdisziplin zugeschrieben wird, die selbst vielen Erwachsenen fehlt, dann entlastet das genau jene Plattformanbieter, die in die Pflicht genommen werden müssen."

Bereits 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler weisen heute schon ein suchtähnliches Nutzungsverhalten auf*. Es ist keine allein pädagogische Frage – es braucht einen politisch-gesamtgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog, damit auch die Schulen erfolgreicher darauf reagieren können.

Der DPhV erwartet, dass die anstehenden Handlungsempfehlungen der Expertenkommission den Umgang mit sozialen Medien klar adressieren. Für Lehrkräfte ist es längst gelebte Realität, dass problematische Handynutzung den Unterrichtsalltag belastet – oft noch bevor der Schultag begonnen hat. Cybermobbing, jugendgefährdende Inhalte und Kontaktanbahnung durch Unbekannte sind Gefährdungslagen, die nicht mit einem schlichten Verweis auf Medienpädagogik abgetan werden dürfen. Die Plattformanbieter müssen gesetzlich verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen für Minderjährige abzuschalten, Altersbeschränkungen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch ihr Produktdesign entstehen. Lin-Klitzing: „Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren."

Der DPhV tritt zudem dafür ein, die Nutzung von privaten Smartphones während der Schulzeit verbindlich zu regeln. Schulen brauchen einen rechtlich abgesicherten Rahmen, der nicht von Schule zu Schule neu ausgehandelt werden muss. Dass dies möglich ist, zeigt beispielhaft Schleswig-Holstein: Seit August 2025 gilt dort für die Jahrgangsstufen 1 bis 9 ein schulweites Nutzungsverbot für private Endgeräte außerhalb pädagogischer Zwecke und Notfälle. Andere Länder sollten diesen Schritt nicht länger aufschieben.
Wirksame Schutzmaßnahmen müssen früh und vor allem gemeinsam ansetzen. Zahlreiche Elterninitiativen – wie etwa „Smarter Start ab 14" – weisen zu Recht darauf hin, dass die Phase des Grundschulübergangs entwicklungspsychologisch besonders sensibel ist: Kinder, die in diesem Alter ein eigenes Smartphone erhalten, tun sich schwerer, stabile Interessen, Freundschaften und Lernroutinen außerhalb digitaler Angebote aufzubauen. Modelle wie smartphonefreie Klassen, in denen Familien beim Übergang auf die weiterführende Schule gemeinschaftlich auf das erste eigene Gerät verzichten, zeigen: Wenn Schulen und Eltern gemeinsam handeln, entsteht eine Schutzwirkung, die individuellen Verboten weit überlegen ist.

Schutz und Befähigung sind keine Gegensätze. Der DPhV fordert, bessere Voraussetzungen für eine umfassende Medienbildung als verbindliche Querschnittsaufgabe in allen Fächern und Schulstufen zu schaffen, begleitet von einem eigenständigen Pflichtfach Informatik. Dafür brauchen Schulen Zeit und Ressourcen und Lehrkräfte eine fundierte und nicht kaputt gesparte Aus- und Fortbildung sowie eine funktionierende Infrastruktur mit digitaler Administration außerhalb des Lehrkörpers.

Lin-Klitzing: „Medienbildung darf nicht vom Engagement Einzelner oder vom Zufall des Schulstandorts abhängen. Und: Lehrkräfte warten nicht auf die nächsten Studien und Empfehlungen, sie warten auf Rückendeckung und Unterstützung durch die Politik, die die umfassende Bildung der Kinder und Jugendlichen im Sinn hat."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV), Caroline Franke, Pressesprecher(in), Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin, Telefon: 030 40816781

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