Softwarepatente klar abgrenzen - DIHK zum Vorschlag der EU-Kommission
(Berlin) - Software ist Software und Hardware ist Hardware. An dieser Unterscheidung sollte auch die EU-Kommission festhalten, wenn sie zur Patentierbarkeit von sogenannten computerimplementierten Erfindungen Vorschläge erarbeitet. Sie dürfe nicht sogenannten Softwarepatenten das für technische Produkte vorbehaltene Patentrecht überstülpen. Dies erklärt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu neuesten Versuchen der EU-Kommission, die verschiedenen Schutzrechte zu vermischen. Das Patent sei ein geprüftes Recht und schütze bei technischen Erfindungen gegen Nachahmungen. Der DIHK fordert klare Unterscheidungskriterien für die Abgrenzung zwischen Programmen, die aufgrund ihrer technischen Folgen eine technische Weiterentwicklung bewirkten und solchen Computerprogrammen, die allein dem Urheberschutz unterlägen. Deshalb müsse die Patentierbarkeit im EU-Recht wesentlich konkreter abgefasst werden und auch das Merkmal der Erfindungshöhe viel stärker beachtet werden, als bislang vorgesehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: 030/203080
Telefax: 030/203081000