Sommer: Mitbestimmungsgesetz erfolgreich im Praxistest
(Berlin) - Am 18. März 1976 hat der Deutsche Bundestag das Mitbestimmungsgesetz verabschiedet. Zum 30-jährigen Bestehen sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Donnerstag in Berlin: Das Mitbestimmungsgesetz ist ein Erfolg und besteht jeden Tag aufs Neue den Praxistest. Nicht trotz, sondern wegen der Mitbestimmung sind unsere Produkte im Ausland gefragt, nicht trotz, sondern wegen der Mitbestimmung haben wir den Strukturwandel vieler Branchen erfolgreich bewältigt.
Betriebliche und außerbetriebliche Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter garantieren eine unabhängige und effiziente Kontrolle der Unternehmens¬tätigkeit. Sie prüfen die Auswirkungen von Entscheidungen auf das Unternehmen und die Beschäftigten und haben großes Interesse an solide wachsenden Unternehmen.
Umso unverantwortlicher ist es, dass manch einer auf Arbeitgeberseite die Rolle rückwärts machen will: zurück zur Drittelbeteiligung, zurück zum Status quo vor Einführung des Mitbestimmungsgesetzes. Dazu werden die Diskussionen über die Niederlassungsfreiheit in Europa oder gute Corporate Governance vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es aus erkennbar machtstrategischen Gründen um den Abbau der Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber wir werden auch die nächsten 30 Jahre dafür sorgen, dass Demokratie nicht am Werkstor endet.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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