Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Sondennahrung? / „Vielen Heimbewohnern bliebe nur der Gang zum Sozialamt“

Berlin) - Geht es nach der Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses, werden sich die Krankenkassen weitgehend aus der Finanzierung der enteralen Ernährung zurückziehen. Bisher kann der Arzt enterale Nahrung verordnen, wenn dies (z. B. wegen Mangelernährung) indiziert ist. Damit soll im bisherigen Sinne nun Schluss sein: Die bisherige Richtlinie, die kurz und knapp ist, soll ersetzt werden durch eine Fassung, die auf 30 Seiten die künftig zu beachtenden allgemeinen Vorgaben und Verordnungsvoraussetzungen darstellt. Hierbei überwiegen deutlich die Fälle, in denen die Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung ausgeschlossen wird, gegenüber den Ausnahmen.

Obwohl künstliche Ernährung von Patienten in erster Linie darauf abzielt, Mangelernährung mit Krankheitswert zu beheben, will der Bundesausschuss zukünftig ausdrücklich vorsehen, dass das Vorliegen einer Mangelernährung allein keine Verordnungsfähigkeit von enteraler Ernährung begründet.

„Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass ein Großteil der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig die Sondennahrung selbst zu zahlen hätte. Wegen der erheblichen Kosten würde dies dazu führen, dass die Heimentgelte in diesen Fällen deutlich steigen würden und für viele nur der Gang zum Sozialamt bliebe“, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit die Interessen von rund 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt.

Mauel weiter: „Es kann nicht sein, dass die Kosten der Krankenversicherung jetzt verschoben werden sollen zu Lasten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der Sozialhilfeträger. Die Frage der medizinischen Indikation darf doch nicht gestellt werden, wenn der normale Weg der Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist.“ „Der bpa fordert, dass enterale Ernährung mit Sondennahrung allgemein indiziert ist, wenn ein Patient eine behandlungsbedürftige Mangelernährung beziehungsweise Untergewicht hat und seine Ernährung auf normalem Wege nicht sichergestellt werden kann“, so Mauel.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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