Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten muss erhalten bleiben
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich gegen das Ansinnen der Koalitionäre aus, den Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten zu streichen.
Die Streichung des Sonderausgabenabzugs wird nach Ansicht des DStV dazu führen, dass zunehmend fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben werden. Es ist zu befürchten, dass viele Steuerpflichtige auf die Hilfe der Steuerberater zukünftig verzichten werden, da sie davon ausgehen, dass die Beratungskosten insgesamt nicht steuermindernd berücksichtigt werden können. Wie aus politischen Kreisen zu erfahren ist, steht aber der Werbungskostenabzug der Steuerberatungskosten bislang nicht zur Disposition.
Verzichten die Steuerpflichtigen zukünftig auf fachkundige Unterstützung, werden viele Steuerpflichtige ihr Recht gegenüber der Finanzverwaltung nicht entsprechend geltend machen können. Materielle Einbußen sind für sie die Folge. Die Versagung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten läuft somit dem Anspruch einer gleichmäßigen Besteuerung zuwider. Außerdem werden steuerliche Laien vermehrt zu unfreiwilligen Steuersündern, da sie auf Grund der Unübersichtlichkeit der steuerlichen Vorschriften eine lückenhafte Erklärung abgeben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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