Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

SoVD fordert Korrektur der Hartz-IV-Bemessungsgrundlage

(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Die geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ist blanker Hohn. Durch die gestiegenen Preise des täglichen Bedarfs, wird sie de facto zu einer Kürzung für alle Betroffenen führen."

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kämpft seit Jahren für eine realitätsgerechte Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher*innen und hat für die Dauer der aktuellen Pandemie einen pauschalen Zuschlag von 100 Euro mehr pro Monat gefordert. Nach den nun bekannt gewordenen Daten sollen ab 2022 Kinder unter 14 Jahren zwei Euro und Jugendliche und Erwachsene drei Euro mehr erhalten. Diese Anpassung kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer scharf: "Diese geringfügige Erhöhung ist blanker Hohn. Durch die gestiegenen Preise des täglichen Bedarfs, wird sie de facto zu einer Kürzung für alle Betroffenen führen."

Bereits im März 2020 hatte sich der SoVD, gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften, unter der Überschrift "Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken - kein 'Weiter so' bei den Regelsätzen" an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt. Die vorgebrachte Kritik an der Verfahrensweise zur Bemessung der Regelsätze wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Der SoVD fordert die kommende Bundesregierung dazu auf, die gravierenden Schwächen der derzeitigen Berechnungsmethode zu beseitigen und die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln. "Die Bemessung der Regelsätze muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen muss verzichtet werden", so Bauer.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD) Christian Draheim, Pressereferent Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: (030) 726222-0, Fax: (030) 726222-311

(sf)

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