Pressemitteilung | (SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V.
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SoVD fordert: Niedersachsen braucht eigenes Gesetz gegen Diskriminierung

(Hannover) - Viele Menschen in Deutschland fühlen sich im Umgang mit Ämtern und Behörden benachteiligt. Das macht eine aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich. Anlässlich des „Internationalen Tags gegen Rassismus“ am 21. März 2026 fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen deshalb von der Landesregierung, ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, das auch für staatliche Stellen bindend ist.

Ein Viertel der Menschen, die in Deutschland mit Benachteiligungen zu kämpfen haben, berichten laut der Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“, dass sie sich im Kontakt mit Ämtern und Behörden diskriminiert fühlen. Die Konsequenz ist, dass sie nicht im gleiche Maße Zugang zu Leistungen bekommen, die ihnen zustehen „Wir haben offenbar ein großes Problem, wenn es um die Teilhabe von Menschen verschiedener Gruppen geht“, stellt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, fest und ergänzt: „Auch in unserer Beratung sehen wir täglich, dass es für viele Menschen schwierig ist, ohne unsere Hilfe ihr Recht gegenüber Behörden, Kranken- und Pflegekassen durchzusetzen.“ Gründe hierfür seien oft zu komplizierte Anträge und Schreiben, aber auch zu intransparente Verfahren. „Wer beispielsweise Sprachschwierigkeiten hat oder durch Vorurteile benachteiligt wird, braucht dann einen starken Partner an ihrer*seiner Seite“, so Swinke.

Niedersachsens größter Sozialverband sieht durch diese Benachteiligung vor allem auch eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Wenn gerade Institutionen, die Menschen in schwierigen Lagen helfen sollen, Betroffene diskriminieren, sorgt das für massive soziale Ungleichheit“, betont der Vorstandsvorsitzende. Er fordert deshalb von der Landesregierung, ein Antidiskriminierungsgesetz einzuführen. „Das ist leider dringend notwendig, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht das Handeln von Behörden abdeckt. In Berlin gibt es ein solches Gesetz auf Landesebene bereits, in Niedersachsen brauchen wir es auch“, erläutert Swinke. Nur so könne einer Benachteiligung im öffentlich-rechtlichen Bereich unter anderem aufgrund von Herkunft, Behinderung, Alter oder Geschlecht wirksam begegnet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
(SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V., Stefanie Jäkel, Pressesprecher(in), Herschelstr. 31, 30159 Hannover, Telefon: 0511 701480

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