SoVD NRW: Ausbau der neuen Wohnformen nicht behindern
(Düsseldorf) - Zur heutigen (10. September 2008) Anhörung zum Landesheimrecht erklärt die Landesvorsitzende des SoVD NRW, Marianne Saarholz:
Nach Auffassung des Sozialverband Deutschland, Landesverband NRW, dürfen selbstbestimmte Wohnformen, bei denen ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen ihren ambulanten Dienst frei wählen können, nicht unter das Landesheimgesetz fallen. Die neuen Wohnformen, wie zum Beispiel die Haus- und Wohngemeinschaften, sind Teil der ambulanten Versorgung. Sie bieten den betroffenen Menschen selbstbestimmte Alternativen zum Heim. Ihr Ausbau ist notwendig und muss unterstützt werden − darüber sind sich alle Experten einig. Das Landesheimgesetz darf deshalb keinesfalls dazu führen, dass der Ausbau dieser Wohnformen durch bürokratische Hürden und Auflagen gefährdet wird. Das ist nicht im Sinne der Menschen, die auch bei Pflegebedürftigkeit in der Regel selbstbestimmt wohnen und nicht in ein Heim ziehen wollen.
Darüber hinaus fordert der SoVD, dass im Landesheimgesetz das Recht auf ein Einzelzimmer verankert wird. Es widerspricht den erklärten Zielen der Normalisierung der Wohnbedingungen und des Schutzes der Privat- und Intimsphäre, wenn Menschen ohne ihren ausdrücklichen Wunsch im Doppelzimmer untergebracht werden können. Der SoVD begrüßt dagegen, dass Drei- und Vierbettzimmer verboten werden sollen.
Die komplette Stellungnahme des SoVD NRW zum Landesheimgesetz können Sie im Internet abrufen unter www.sovd-nrw.de/Sozialpolitik/Pflege.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen (SoVD)
Michaela Gehms, Pressesprecherin
Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38603-0, Telefax: (0211) 382175
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