SoVD-Präsident Adolf Bauer zum Renten-Entlastungsgesetz
(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Es ist eine tragfähige Maßnahme, dass die Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge ab 2006 bereits zum Monatsende an die BfA überweisen müssen.
Für die Rentnerinnen und Rentner wurde bereits 2004 eine ähnliche Regelung eingeführt: Seit dem 1. April 2004 werden Neurenten nicht mehr am Monatsanfang, sondern erst am Monatsende ausgezahlt. Außerdem wurde der Rentenauszahlungstermin auf den letzten Bankarbeitstag eines Monats verlegt.
Damit haben die Rentner bereits einen Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht. Nun ist die Reihe an den Arbeitgebern.
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