SoVD unterstützt AOK-Forderung nach Zuzahlungsbefreiung für pflegebedürftige Heimbewohner
(Berlin) - Zu dem Vorschlag des AOK-Bundesverbandes, die so genannten Taschengeldempfänger in den Pflegeheimen von allen Zuzahlungen zu befreien, erklärt der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) Adolf Bauer: Menschen, die in Pflege- oder Behinderteneinrichtungen leben und Leistungen vom Sozialamt erhalten, müssen von den Zuzahlungen zu Gesundheitsleistungen befreit werden. Denn das so genannte Taschengeld reicht oftmals nicht aus, Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen zu den Medikamenten sowie Fahrten zur ambulanten ärztlichen Behandlung zu finanzieren. Dadurch werden Pflegebedürftige, die in besonders hohem Maße auf medizinische Versorgung angewiesen sind, faktisch von den Leistungen des Gesundheitssystems ausgeschlossen.
Eine Zuzahlungsbefreiung allein sei jedoch nicht ausreichend. Darüber hinaus müssten auch die Kosten für verordnete verschreibungsfreie Medikamente, Brillen und notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung von den Kassen übernommen werden. Denn mit einem Taschengeld von ca. 90 EURO pro Monat könnten die Betroffenen diese medizinisch unentbehrlichen Leistungen nicht bezahlen und müssten derzeit darauf verzichten.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311
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