Sozialbeiträge an Arbeitnehmer auszahlen!
(Berlin) - "Sozialbeiträge sind ein Teil des Lohns und sollten umgehend an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, so dass sie darüber selber verfügen können und nicht der Staat. Sie können sie dann selbständig an die Sozialversicherung , bzw. andere Versicherer abführen", so ASU-Präsident Max Schön. "Es ist nicht unsozial, wenn die Bürger ihre eigene Versicherung selbst bezahlen. Unsozial sind die jetzigen Regelungen, nach denen Arbeitnehmern von ihrem Gehalt nur ein Drittel zur eigenen Verfügung überlassen wird, während über zwei Drittel bereits von oben verfügt wurde." In Ländern wie Japan oder den USA sei dieses Verhältnis genau umgekehrt.
Die ASU begrüße daher den Vorstoß von BDI-Präsident Rogowski, die Arbeitsverträge von der sozialen Sicherung abzukoppeln. Es gehe um eine Reprivatisierung der Einkommensverwendung. "Es gibt keinen vernünftigen Grund mehr, warum Bürger ihr Haus, die Ausbildung ihrer Kinder und ihr Auto selbst versichern dürfen, nicht aber die ganz alltäglichen Risiken wie das Alter oder Zahnschmerzen" so Max Schön. Deutsche Arbeitgeber sollten sich nicht mehr nach Bismarck' scher Art um die privaten Angelegenheiten der Arbeitnehmer kümmern müssen. Auf diese Weise würden Arbeitnehmer von der Illusion eines "Arbeitgeberbeitrages" befreit der suggeriere, der Arbeitgeber würde etwas zu seinem Gehalt "dazugeben". Tatsächlich habe der Arbeitnehmer sein Bruttogehalt einschließlich der sogenannten Arbeitgeberanteile selbst verdient. Deshalb sollte er auch selbst darüber bestimmen können.
Die Erhöhung der Sensibilität für die Versicherungsfragen würde zu einer Verringerung der Beiträge und damit der Lohnnebenkosten führen. Zudem könnten mittelfristig zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Die soziale Wiederverselbständigung der Arbeitnehmerschaft sei das Gebot der Stunde, so Max Schön.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Reichsstr. 17, 14052 Berlin
Telefon: 030/30065340, Telefax: 030/30065500
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