Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Soziale Dienste jetzt bald mit Strom auf dem Weg zu den Pflegebedürftigen / bpa-Präsident Meurer: "Ministerium hat Wettbewerbsverzerrung korrigiert - das ist auch unter Umweltgesichtspunkten richtig"

(Berlin) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das vom Bundesumweltministerium aufgelegte Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" für soziale und ambulante Dienste sowie Pflegeheime, das heute startet. Das Programm ist auf die Jahre 2020 bis 2022 befristet und soll die Elektromobilität im Stadtverkehr mit 200 Millionen Euro fördern und die Träger bei der Flottenumrüstung und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützen.

Ursprünglich nur für die gemeinnützigen Betreiber sozialer Dienste geplant, steht das Flottenaustauschprogramm nach der Intervention des bpa jetzt allen sozialen Diensten zur Verfügung - auch solchen, die in privater Trägerschaft organisiert sind.

"Ohne Ausweitung des Programms auf alle sozialen Dienste wäre es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der privaten Anbieter gekommen", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. Dabei leisten die privaten Träger als systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge mehr als die Hälfte der pflegerischen Versorgung in Deutschland.

Meurer: "Wir freuen uns deshalb, dass die Politik diesen Punkt korrigiert hat. Denn die Fahrzeuge der Pflegedienste sind unabhängig von der Trägerschaft jeden Tag rund um die Uhr im Einsatz - jeder kennt sie aus dem Straßenverkehr. Es ist eine hervorragende Idee, mit diesen Autos den Ausbau der Elektromobilität zu befördern. Es ist deshalb auch unter Umweltgesichtspunkten konsequent, dass alle sozialen Dienste einbezogen werden. Nur so kann ein flächendeckender Erfolg des Flottenaustauschprogramms sichergestellt werden." Dass das Programm eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ermögliche, sei ein weiterer Anreiz, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.

Der bpa begrüßt außerdem, dass die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, bis Ende 2030 verlängert wird. Nach dem Bundestag hatte der Bundesrat am 9. Oktober 2020 der Befreiung von der Kfz-Steuer zugestimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Pressestelle Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(cl)

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