Soziales Entschädigungsrecht: SoVD fordert Günstigkeitsprüfung
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts. Dazu erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
"Menschen, die unverschuldet durch die Gewalt anderer schwerwiegende Folgen zu tragen haben, dürfen nicht allein gelassen werden. Darum ist es gut, dass der Gesetzentwurf schnellere und zielgenauere Hilfen für Gewaltopfer vorsieht. Allerdings dürfen die notwendigen Neuerungen des Entschädigungsrechts nicht die bisherige Opferversorgung belasten. Deshalb sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren Nachbesserungen erforderlich. Insbesondere muss das Gesetz eine Günstigkeitsprüfung von Amts wegen vorsehen, damit Betroffene eine bestmögliche Entscheidung zwischen altem und neuen Recht treffen können.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)
Pressestelle
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: (030) 726222-0, Fax: (030) 726222-311
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



