Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Sozialhilfe ist nicht für Fehler in anderen Bereichen verantwortlich

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat angesichts der anhaltenden Diskussion zur Sozialhilfe dazu aufgefordert, die Sozialhilfe nicht für Fehlentwicklungen auf anderen Feldern verantwortlich zu machen. Wenn Empfänger von Arbeitslosenhilfe nicht in Arbeit vermittelt würden, liege das an der Stellensituation und an großzügigeren Regelungen im Arbeitsförderungsrecht, sagte am 20. August 2001 der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. Er forderte die Bundesregierung auf, die rechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Beschäftigung von Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfe-Empfängern anzugleichen und damit auch Unterschiede beim Umgang mit Arbeitsverweigerung zu beseitigen.

Articus: „Die Sozialhilfe wird bei Arbeitsverweigerung gekürzt. Und die Hälfte der rund 700.000 bis 800.000 arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger wird nach Ergebnissen einer Untersuchung des Deutschen Städtetages in Beschäftigung vermittelt. Anders ist das bei der Arbeitslosenhilfe. Hier brauchen Arbeitslose wegen der Zumutbarkeitsregelungen im Arbeitsförderungsrecht nicht jede Arbeit anzunehmen und müssen auch nicht mit Kürzungen rechnen. Das muss sich ändern, der Städtetag fordert dies seit langem. Außerdem müssen Sozialhilfeempfänger unmittelbaren Zugang zu allen Instrumenten der Arbeitsförderung, also zum Beispiel zu ABM, Umschulung und Fortbildung erhalten. Dann lassen sich sicher größere Qualifizierungs- und Vermittlungserfolge für Sozialhilfeempfänger erreichen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

NEWS TEILEN: