Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Sozialministerium behindert Abbau von Barrieren in den Kommunen

(Düsseldorf) - Mit Empörung reagiert der SoVD NRW (Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen) auf die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Sozialministeriums, den vom Landesbehindertenrat NRW getragenen Teil der "agentur barrierefrei NRW" künftig nicht mehr fortzuführen. Der Weg zu einem barrierefreien NRW wird dadurch erheblich erschwert.

Aufgabe der "agentur barrierefrei NRW" war es, die Behindertenverbände professionell dabei zu unterstützen, mit den Kommunen Zielvereinbarungen zur barrierefreien Umgestaltung von öffentlichen Einrichtungen, Plätzen und Verkehrsbetrieben auszuhandeln. Ohne Unterstützung durch hauptamtlichen Sachverstand ist es der ehrenamtlichen Behindertenselbsthilfe aber kaum möglich, sich in den Verhandlungen gegenüber den Profis der Kommunalverwaltungen oder ihrer Unternehmen zu behaupten. Gegenwärtig laufen noch 16 Verhandlungsprozesse, in denen der Selbsthilfe ein bruchartiger Entzug ihrer Unterstützung droht.

Der SoVD NRW appelliert an das Sozialministerium, eine Fortsetzung der hauptamtlichen Unterstützung beim Landesbehindertenrat zu ermöglichen und diese insbesondere für alle laufenden Verhandlungen bis zum Abschluss sicherzustellen. Der Verband mahnt auch an, dass das Land durch die UN Behindertenrechtskonvention besonders gefordert ist, den Weg für ein barrierefreies Nordrhein-Westfalen zu ebnen. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn die Behindertenverbände durch eine solche Entscheidung ihr bisheriges Mitgestaltungsrecht auf kommunaler Ebene nicht mehr effektiv wahrnehmen können.

Hintergrund:

Nach dem nordrhein-westfälischen Behindertengleichstellungsgesetz haben die Behindertenverbände das Recht (§ 5 BGG), von den kommunalen Körperschaften, deren Verbänden und Unternehmen, die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verlangen. Um dies überhaupt in Gang zu bringen, rief das Land die "agentur barrierefrei NRW" ins Leben. Der zur Unterstützung der Behindertenverbände eingerichtete Teil der "agentur barrierefrei NRW" wurde vom Landesbehindertenrat, dem Spitzenverband der Behindertenselbsthilfe in Nordrhein-Westfalen, getragen und vom Land gefördert. Bei dem vom Sozialministerium vorgesehenen Folgeprojekt soll sowohl der Aufgabenbereich Unterstützung von Zielvereinbarungsverhandlungen, als auch die Trägerschaft der Selbsthilfe entfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen (SoVD) Michaela Gehms, Pressesprecherin Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Telefax: (0211) 382175

(el)

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