Sozialstaatliche Prinzipien in EU-Verfassungsvertrag verankern
(Berlin) - "Die sozialstaatlichen Grundwerte und Prinzipien müssen ein wesentliches Fundament des zukünftigen Vertrages über die Europäische Union bilden." Diese Forderung richtete die stellvertretende DGB Vorsitzende, Ursula Engelen-Kefer am 28. November anlässlich des Gipfels zum sozialen Dialog in Brüssel an den Konvent, der die Reform der EU-Verträge vorbereitet.
Als großen Fortschritt bezeichnete es Engelen-Kefer, dass die rechtsverbindliche Aufnahme der EU-Grundrechtecharta einschließlich der sozialen Grundrechte nunmehr breite Unterstützung finde. Die in der Charta enthaltenen sozialen Grundrechte auf Arbeitnehmerbeteiligung, gerechte Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit sowie Schutz der Gesundheit und Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung seien unverzichtbar. Besonderen Wert legen die Gewerkschaften auf die Verankerung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen einschließlich des Rechts auf Streik. "Diese Rechte müssen unveräußerliche Bestandteile der zukünftigen EU-Verfassung sein", sagte Engelen-Kefer.
Die Verfassung müsse auch ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, zum Ziel der Vollbeschäftigung und ein hohes Sozialschutzniveau beinhalten. "Insgesamt müssen die sozialen Zielbestimmungen im künftigen EU-Vertrag stärker ausgestaltet werden, um ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher und sozialer Integration
herzustellen", so die DGB-Vize.
Für ein sozial gerechtes Europa sei es notwendig, der Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen durch EU-weite soziale Mindeststandards mehr Dynamik zu verleihen. "Konkret geht es jetzt darum, die EU-Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern möglichst bald zu verabschieden", sagte die Gewerkschafterin. Grundsätzlich schlug Engelen-Kefer vor, die Politik sozialer Mindeststandards zu einem verbindlichen Auftrag an den Rat auszugestalten und dem Europäischen Parlament ein Initiativrecht in der Sozialgesetzgebung zu geben.
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