Sozialverbände fordern Ende der Demontage finanzieller Unterstützung für behinderte Menschen
(Berlin) - In einer vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) initiierten Erklärung haben die führenden Sozialverbände Deutschlands die Sozialminister der Bundesländer zum Erhalt des Blindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen aufgefordert. Anlässlich der Konferenz der Sozialminister in Friedrichshafen am Bodensee am 18. und 19. November riefen unter anderem der Sozialverband Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung sowie die Selbsthilfeverbände der blinden und sehbehinderten Menschen die Sozialminister auf, sich für den Erhalt des Nachteilsausgleichs Blindengeld auszusprechen. Dieser soll nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung ab Januar 2005 abgeschafft werden. In der gemeinsamen Erklärung heißt es, dass an dem im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Grundsatz, nach dem behinderte Menschen ein Recht auf Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile haben, nicht gerüttelt werden dürfe. Dieses Recht könne auch nicht in ein Recht auf notwendigen Unterhalt umgedeutet werden, wie es in Niedersachsen geplant ist.
Konkret fordern wir, dass die Sozialminister sich für den grundsätzlichen Erhalt des Blindengeldes aussprechen, der Kürzungsspirale in Form eines Moratoriums Einhalt geboten wird und die Sozialminister mit uns das Gespräch darüber suchen, wie der finanzielle Nachteilsausgleich bundesweit in Zukunft aussehen könnte, beschreibt Jürgen Lubnau, selbst blinder Präsident des DBSV, die Erwartungen der 145.000 blinden Menschen in Deutschland an das Treffen. Zur Unterstützung dieser Ziele führen die Blindenvereine am heutigen Mittwoch in vielen Städten Deutschlands Mahnwachen auf öffentlichen Plätzen und vor den Sozialministerien durch.
Das Blindengeld erhalten 125.000 Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall in der Freizeit erblindet sind. Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützungsleistung der Länder, die seit über 30 Jahren besteht und mit der betroffene Menschen die Mehrausgaben begleichen, die ihnen wegen ihrer Behinderung entstehen. Die Höhe des Blindengeldes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und liegt zwischen 266 Euro in Brandenburg bis 585 Euro im Saarland. Die rund 20.000 Kriegsblinden und aufgrund eines Berufsunfalls erblindeten Menschen erhalten Leistungen in Höhe von 635 Euro bzw. 1.180 Euro pro Monat.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Telefon: 030/285387-0, Telefax: 030/285387-20