Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Sozialverband kritisiert Landtagsbeschluss zur Beibehaltung von Förderschulen / SoVD NRW: Recht auf schulische Inklusion nicht missachten!

(Düsseldorf) - Der SoVD NRW kritisiert den von CDU, FDP und AFD beschlossenen Antrag, massiv unterbelegte Förderschulen in Nordrhein-Westfalen nun doch nicht zu schließen: "Die betroffenen Förderschulen sind doch deshalb geschrumpft, weil sich die Eltern mehrheitlich für eine inklusive Beschulung ausgesprochen haben. Die Kinder mit einer Beeinträchtigung und deren Eltern dürfen zu Recht erwarten, dass das sonderpädagogische Fachpersonal dort eingesetzt wird, wo Inklusion der Definition nach nur stattfinden kann - und das ist an den Regelschulen", so Franz Schrewe, Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland NRW.

Nur inklusive Beschulung könne dieselben Bildungschancen bieten für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigung: "Die Eltern ahnen das oder wissen es von anderen Betroffenen. Und das sehen im Übrigen auch die Lehrer mehrheitlich so, wie auch eine aktuelle Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) ergab". Aufgabe von zukunftsfähiger Schulpolitik könne daher nicht die dauerhafte Sicherung von Förderschulen um jeden Preis sein, egal ob diese noch nachgefragt würden oder nicht. "Die Beibehaltung von Doppelstrukturen sorgt für Ausgrenzung auf der einen und ein schlecht umgesetztes Recht auf Teilhabe auf der anderen Seite", so Schrewe weiter.

Eine dauerhafte Doppelstruktur von Förderschulen und inklusiven Regelschulen erhöhe die Kosten unnötig und werde vermutlich die dringend notwendige Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems weiter ausbremsen anstatt sie zu fördern. Das im beschlossenen Antrag von CDU und FDP angedeutete Konzept der Schwerpunktschulen werfe jedenfalls mehr Fragen auf als es beantworte. So bleibe bisher völlig unklar, wie Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zukünftig tatsächlich wohnortnah eine gute inklusive Schule finden sollen.

Schrewe: "Die Landesregierung muss dem Willen von Lehrern, Schülern und Eltern entsprechen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Menschenrecht auf Teilhabe in Form von schulischer Inklusion erfolgreich in die Praxis umgesetzt wird. Wir befürchten, dass der heutige Landtagsbeschluss aber eher den jetzt schon bestehenden Mangel an Sonderpädagogen in der 'Inklusion' verschärft und nun Kleinstförderschulen erhalten bleiben, die dann nur noch eine zweifelhafte Unterrichtsqualität anbieten können. Das wäre weder im Sinne der Eltern, noch im Sinne der Kinder", so Franz Schrewe abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Pressestelle Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

(sy)

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