Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss Vorrang haben
(Berlin) - Der dbb Bundeshauptvorstand hat auf seiner Herbstsitzung am 22. November 2004 in Frankfurt am Main den absoluten Vorrang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vor öffentlich geförderter Beschäftigung, insbesondere vor 1-Euro-Jobs bekräftigt.
Reguläre Arbeitsplätze, etwa im Bereich der Pflichtaufgaben der Gebietskörperschaften, dürften keinesfalls künftig durch 1-Euro-Jobber wahrgenommen werden, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. Damit nicht künftig etwa bei der Grünflächenpflege oder der Betreuung von Kindern und behinderten Menschen auf 1-Euro-Jobs ausgewichen wird, schlägt der dbb vor, Art, Umfang und Inhalt der 1-Euro-Jobs auf lokaler Ebene von sämtlichen Akteuren am Arbeitsmarkt regeln zu lassen. Nur wenn Sozialpartner, Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam in dieser Frage entscheiden, könne auf regionale Besonderheiten und Erfordernisse eingegangen werden.
Gleichzeitig warnt der dbb Bundeshauptvorstand davor, Tätigkeiten, die eine besondere fachliche Ausbildung erfordern, '1-Euro-Jobbern' zu übertragen. Im sozialen Bereich dürfe darüber hinaus ausschließlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit vermittelt werden, weil hier ein besonders hohes Maß an Motivation und Engagement unabdingbar sei.
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