Pressemitteilung | Verband der Sparda-Banken e.V.

Sparda-Banken: Große Tarifkommission billigt neues Tarifwerk

(Frankfurt am Main) - Die große Tarifkommission der Sparda-Banken hat ein neues Tarifwerk gebilligt. Die 6.500 Beschäftigten der Sparda-Banken erhalten damit weiter ein attraktives Leistungspaket. So erklärten sich die Arbeitgeber einverstanden, die seit 2006 freiwillig gewährten Gehaltserhöhungen nun auch tariflich zu verankern. Gehaltssteigerungen erfolgen in Anlehnung an die Tarifrunde bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die der Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) im Oktober dieses Jahres führte. Bei den Sparda-Banken werden die Gehälter zum 1. Februar 2015 um 3 Prozent und ein Jahr später erneut um 1,5 Prozent erhöht. Zudem wird eine betriebliche Altersversorgung eingeführt.

"Als attraktiver und fairer Arbeitgeber war es uns wichtig, einen zufriedenstellenden Tarifvertrag für beide Seiten abzuschließen - für die Mitarbeiter und die Sparda-Banken. Das haben wir erreicht und deshalb freuen wir uns darüber", sagt Georg Thurner, Verhandlungsführer der Sparda-Gruppe und Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank Ostbayern. "Unsere Mitarbeiter erhalten nun ein weiteres gutes Leistungspaket. Zudem haben wir das teilweise veraltete Tarifwerk modernisiert und auf die Bedürfnisse der Sparda-Banken angepasst. Damit sichern wir bei den Sparda-Banken sowohl die Beschäftigungs- als auch die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend schwierigeren Marktumfeld." Den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen sieht Thurner als Ausdruck einer erfolgreichen gemeinsamen Kernstrategie der zwölf Sparda-Banken, die zwar wirtschaftlich und geschäftspolitisch unabhängig sind, in den Bereichen Personalarbeit und Arbeitgeberattraktivität jedoch eng zusammenarbeiten: "Wir beschäftigen uns schon lange mit wichtigen Personalthemen wie 'lebenslange Gesundheit', Motivation und Weiterbildung. Hier als Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen, verstehen wir als wesentlichen Bestandteil von genossenschaftlicher Gemeinschaft. Unser Anspruch ist es, hier mehr zu sein als eine Bank."

Eckpunkte des neuen Tarifwerks

- Seit 2006 haben die Sparda-Banken ihren Beschäftigten ohne tarifliche Verpflichtung Gehaltserhöhungen verbindlich zugesagt und regelmäßig gezahlt. Dabei haben sich die Banken an den Tariferhöhungen orientiert, die der AVR für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken vereinbart hatte. Diese werden nun in einem Gehaltstarifvertrag in den Tabellengehältern für das laufende Jahr tarifiert. Durch einen neuen Gehaltstarifvertrag, der bis Ende Januar 2017 befristet ist, steigen zum 1. Februar 2015 die Gehälter um 3 Prozent, ein Jahr später um weitere 1,5 Prozent. Die Vergütungen für Auszubildende erhöhen sich in allen Ausbildungsjahren zum 1. Februar 2015 um 30 Euro pro Monat. Zum 1. Februar 2016 steigen die monatlichen Ausbildungsvergütungen auf 930 Euro im ersten, 980 Euro im zweiten und 1.040 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

- Künftig werden zwei Ausbildungsjahre als Berufsjahre anerkannt. Die Gehaltstabelle für neu eintretende Mitarbeiter wird von elf auf zwölf Jahre ausgedehnt.

- Bei der neu eingeführten betrieblichen Altersvorsorge beträgt der Beitrag des Arbeitgebers 3,33 Prozent des Bruttomonatsgehalts. Wenn der Arbeitnehmer freiwillig weitere 0,5 Prozent des Gehalts in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt, stockt der Arbeitgeber seinen Beitrag ebenfalls um 0,5 Prozent des Gehalts auf. Im Gegenzug wird das bisher gewährte Urlaubsgeld nicht fortgeführt. Bestandsmitarbeiter jedoch können zwischen der betrieblichen Altersvorsorge und dem Urlaubsgeld wählen.

- Im Manteltarifvertrag werden Aktualisierungen der teils veralteten Vorschriften, Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und Modernisierungen im Hinblick auf die neue Arbeitswelt im Bankwesen vorgenommen. Insbesondere wird dem hohen Grad an Standardisierung in den Sparda-Banken Rechnung getragen.

- Neu abgeschlossen mit einer Laufzeit bis Ende 2019 werden der Altersteilzeittarifvertrag und der Tarifvertrag zur Rahmenregelung für Langzeitkonten, beide bisher bis Ende 2009 befristet. Letzterer wurde dabei der aktuellen Rechtslage angepasst.

- Gleiches gilt für den unbefristet neu abgeschlossenen Vermögensbildungstarifvertrag.

- Schließlich haben sich der Verband der Sparda-Banken und die Tarifgemeinschaft ver.di/EVG auf eine gemeinsame Erklärung zum betrieblichen Gesundheitsschutz für die Gruppe der Sparda-Banken verständigt. Die einzelnen Sparda-Banken schließen nun auf Basis des neuen Tarifwerks Haustarifverträge mit der Tarifgemeinschaft ver.di/EVG.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Sparda-Banken e.V. Pressestelle Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main Telefon: (069) 792094-63, Fax: (069) 792094-44

(sa)

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