Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Spargesetz gefährdet Arbeitsplätze

(Stuttgart) - Mit einem drastischen Bild protestierten am 17. Dezember dieser Woche die Apotheker erneut gegen die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Sie schließen Ihre Apotheken - zumindest auf den ersten Blick. Hinter den zugehängten Schaufenster geht der Betrieb zwar weiter. Die Frage, die allerdings offen bleibt: Wie lange noch?

Den Apothekern wird über das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG), das am 19. Dezember letztmalig im Bundestag gelesen wird, eine gigantische finanzielle Belastung auferlegt. Sie sollen, obwohl sie eine der kleinsten Gruppen im Gesundheitswesen darstellen, mit 1,2 Milliarden Euro zwei Drittel des Gesamt-Sparvolumens von 1,5 Milliarden Euro tragen. Gleichsam sind sie nur mit 3,5 Prozent an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Gegen diese Ungerechtigkeit wehren sich die Apotheker.

Die Folgen für die einzelne Apotheke werden so dramatisch sein, dass dem einzelnen Apotheker kaum eine andere Wahl bleibt, als sich von Personal zu trennen. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg rechnet mit etwa 2.000 bis 2.500 Arbeitsplätzen, die im kommenden Jahr verloren gehen. Arbeitsplätze, die vor allem von Frauen wahrgenommen werden und in aller Regel wohnortnah und familienfreundlich ausgestaltet sind.

Einige Apotheken, so prognostiziert der Verband, werden die Einschnitte des kommenden Jahres gar nicht mehr verkraften können. Sie seien durch die Maßnahmen, die im laufenden Jahr durch den Gesetzgeber eingeführt wurden, bereits an die Grenze der Wirtschaftlichkeit geführt worden. Der Gesetzgeber zwingt die Apotheken, der Gesetzlichen Krankenversicherung derzeit einen sechsprozentigen Rabatt auf jedes Arzneimittel einzuräumen, das von einem Kassenpatient in Anspruch genommen wird. Dieser Rabatt wird durch das neue Gesetz gestaffelt und auf zehn Prozent und mehr angehoben. Auch der Hersteller des Arzneimittels und der Großhandel, bei denen die Apotheken ihre Ware einkaufen, werden der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem neuen Jahr einen Rabatt in Höhe von sechs und drei Prozent gewähren müssen. Klar ist schon jetzt, dass diese Belastung in Form einer Verschlechterung der Einkaufsbedingungen an die Apotheke weitergegeben werden. Dadurch kommt für die Apotheke eine so starke Belastung zusammen, die nicht mehr zu schultern ist.

Fälschlicherweise setzen viele Menschen, darunter zahlreiche Politiker, die Arzneimittelkosten gleich mit den Apothekenkosten. Richtig ist aber, dass die Apotheken mit weniger als einem Fünftel an den Arzneimittelkosten beteiligt sind. Fast 60 Prozent fließen an die Industrie, berichtet der Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Auch der Staat verdient an jedem abgegebenen Arzneimittel mit, denn für Medikamente gilt der volle Mehrwertsteuersatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Hölderlinstr. 12 70174 Stuttgart Telefon: 0711/223340 Telefax: 0711/2233497

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