Spezialisierung als Fachberater nun auch für Steuerrechtsgebiete
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt, dass durch die jüngsten Beschlüsse der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die Diskussion um Spezialisierungen im steuerberatenden Beruf angeregt wird. Nach Auffassung des DStV zeigen die Beschlüsse, Fachberater für Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts (sog. Vorbehaltsaufgaben) einzuführen, dass die DStV-Verbände den richtigen Weg eingeschlagen haben, als sie im vergangenen Jahr Fachberaterrichtlinien bereits für den Bereich der Vereinbaren Tätigkeiten, d.h. solche, die vor allem betriebswirtschaftliche Kenntnisse fordern, entwickelt und beschlossen haben.
Seit 2005 bieten die Verbände Fachberaterlehrgänge auf dem Gebiet der Vereinbaren Tätigkeiten an.
Der Gesetzgeber hatte der Satzungsversammlung der BStBK bereits mit dem 6. Steuerberatungsänderungsgesetz vom 24.06.1994 die Möglichkeit eingeräumt, auf Steuerrechtsgebieten Spezialisierungshinweise zu regeln. Von dieser Möglichkeit im Bereich der Vorbehaltsaufgaben hat die Satzungsversammlung jetzt auch Gebrauch gemacht, nachdem die Verbände dort, wo die Kammern nicht zuständig sind, eine Lösung bereits anbieten.
Die Argumente, die für das öffentlich-rechtliche System angeführt werden, decken sich mit denjenigen, die auch der DStV zum Anlass für sein Konzept genommen hat: Hebung der Qualität und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des steuerberatenden Berufs.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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