Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Spitzenausgleich auch in 2011 - aber wofür?

(Hannover) - Auch im Jahr 2011 besteht die Möglichkeit, den sog. "Spitzenausgleich" nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG zu beantragen. Die hierzu erforderliche Feststellungen der Bundesregierung, dass in 2009 die Klimaschutzziele in Höhe von 96 Prozent erreicht wurden und bis Ende 2012 zu 100 Prozent erreicht werden, hat das Bundesfinanzministerium am 03. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl I, 1739) veröffentlicht.

Außerhalb der Veränderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 gibt es hierdurch für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes keine Einschränkung bei den möglichen Steuerentlastungen nach dem Energie- und Stromsteuerrecht. Für Contractingunternehmen gilt diese Aussage jedoch nur in den Fällen, in welchen die erzeugte Wärme oder die strombasierte Nutzenergie nachweislich von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes genutzt wird. Diese Einschränkungen im Haushaltsbegleitgesetz 2011 haben jedoch auch schon im Bundesfinanzministerium zu der Erkenntnis geführt, dass insbesondere zum Begriff der "Nutzung" sowie den Anforderungen an den Nachweis eines Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf Kundenseite noch Konkretisierungen erfolgen müssen. Hierzu hat das Ministerium entsprechende BMF-Schreiben für den Anfang des kommenden Jahres angekündigt.

Die Konkretisierung der Begriffe durch die BMF-Schreiben zu Beginn des Jahres 2011, die dann in den entsprechenden Durchführungsverordnungen (StromStV, EnergieStV) aufgehen soll, bleiben abzuwarten.

Betroffene Energiedienstleiter können sich im Rahmen des VfW Sonderseminars "Wegfall der Energiesteuererstattung- Praktische Handhabung" am 11. Januar 2011 umfassend zum aktuellen Stand und zur zukünftigen Entwicklung, informieren. Weitere Informationen sind unter www.vfw.de zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Ständehausstr. 3, 30159 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(mk)

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