Spitzengespräch zwischen Bundesgesundheitsministerin und AWO: Neue Chancen für Qualitätssicherung in der Pflege
(Berlin/Bonn) - Eine wirksame Qualitätssicherung setzt nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einfache, unbürokratische und für den Verbraucher sichere Regelungen, Instrumente und Verfahren voraus. Darauf haben sich die Ministerin und der Wohlfahrtsverband in einem Spitzengespräch verständigt.
Eine Neuregelung der Qualitätsprüfungen ist nötig, nachdem der Bundesrat Ende September 2002 den Entwurf der Pflegeprüfverordnung scheitern ließ. Damit ist jedoch auch die Chance verbunden für eine Neugestaltung der Leistungs- und Qualitätsnachweise, die Einrichtungsträger als Voraussetzung für Pflegesatzvereinbarungen vorlegen müssen. In das zukünftige Konzept sollen nach Ansicht der AWO und der Ministerin die von vielen Trägerverbänden inzwischen entwickelten Qualitätssicherungssysteme und Qualitätsnachweisverfahren stärker als bisher einbezogen werden.
Mit der Ablehnung der Pflegeprüfverordnung durch den Bundesrat kann außerdem der im Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQSG) vorgesehene Termin 1. Januar 2004 für das Inkrafttreten einer solchen Regelung nicht gehalten werden. Auch darüber waren sich Ministerin Schmidt und die AWO einig.
Die AWO führt in ihren Einrichtungen gegenwärtig Qualitätsmanagement-Verfahren ein, die auf europäischen Normen basieren und die Zertifizierung durch unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstellen ermöglichen. Aus Sicht der AWO sollte der Gesetzgeber - wie im Pflegequalitätssicherungsgesetz geschehen die Träger von Pflegeeinrichtungen durch die Verpflichtung zur Einführung von Qualitätsmanagement fordern. Er sollte beim Qualitätsnachweis jedoch gleichzeitig Entwicklungen im Bereich der Qualitätssicherung, die von Trägern und Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren selbst vorangetrieben wurden, aufgreifen und unterstützen.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO)
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