Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen fordern schnelle Entscheidung bei der Zahnersatzversicherung
(Bonn) - Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) begrüßen, dass Regierung und CDU/CSU nach einer praktikablen gesetzlichen Lösung bei der Zahnersatzversicherung suchen. Die Zeit drängt. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen eine verlässliche Richtungsentscheidung. Ansonsten müssten sie den unnötig teuren Einzeleinzug für den Zahnersatzbeitrag vorbereiten.
Im Interesse der Versicherten an einer solidarischen und unbürokratischen Ausgestaltung der Zahnersatzversicherung ist aus Sicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen eine prozentuale einkommensabhängige Beitragsbemessung gegenüber dem Festbeitrag grundsätzlich vorzuziehen. Dabei kann der Beitragseinzug wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sonst üblich geregelt werden. Das Quellenabzugsverfahren ist kostengünstiger und hat sich für die Sozialversicherungsbeiträge jahrzehntelang bewährt. Die Spitzenverbände halten es jedoch für erforderlich, dass gleichzeitig die Wechseloption zur privaten Krankenversicherung (PKV) gestrichen wird.
Andernfalls bestünden hier ungleiche Wettbewerbsbedingungen und die Gefahr, dass insgesamt nicht nur bezogen auf die Sonderversicherung zum Zahnersatz - immer mehr freiwillige Mitglieder zur PKV abwandern und so die Leistungsfähigkeit der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung schwächen. Bliebe es beim derzeit laut Gesetz vorgesehenen Festbeitrag, müsste dringend der Beitragseinzug auch bei Arbeitslosen und Rentnern geregelt werden. Falls dies nicht nachgeholt werden würde, müssten die Krankenkassen nur für die Beiträge zur Zahnersatzversicherung rund 21 Mio. Einzelkonten einrichten. Die Spitzenverbände fordern, dass nicht nur die Arbeitgeber (wie bereits vorgesehen), sondern auch die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet werden, den Beitrag für Zahnersatz einzuziehen und an die Kassen zu überweisen. Es ist auch nicht einzusehen, dass Rentner und Arbeitslose im Unterschied zu Arbeitnehmern individuell noch zusätzlich mit der Beitragsüberweisung beschäftigt und den damit verbundenen Bankgebühren belastet würden.
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