Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft: Immobilie in geförderte Altersvorsorge einbeziehen / Immobilienwirtschaft fordert Nachbesserungen am SPD-Konzept
(Berlin) - Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft fordern, die Immobilie so schnell wie möglich in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzubeziehen. Der SPD-Vorschlag zur Integration der Immobilie in die Riester-Förderung ist ein richtiger Schritt, aber noch ergänzungsbedürftiger Schritt. Die Möglichkeit zur vollständigen Entnahme des Riester-Vermögens für den Immobilien-Erwerb, die Einbeziehung von vermieteten Wohnimmobilien und die Besserstellung der Familien müssen noch geregelt werden, sagt der Vorsitzende der Spitzenverbände, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn, einen Tag vor der Sitzung einer Arbeitsgruppe der großen Koalition.
Das von der SPD vorgeschlagene Modell halten die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft für richtungweisend, denn dieses löst - wie bei der Riester-Förderung vorgesehen - das Problem der nachgelagerten Besteuerung. Demnach soll bei Eintritt ins Rentenalter der bis dahin aufgebaute Kapitalstock aus Förderung, Zinserträgen sowie den Spar- und Tilgungsleistungen bei der Immobilienfinanzierung versteuert werden. Dies geht einher mit dem von den Immobilienverbänden vorgeschlagenen KaNaPE-Modell, das den Aufbau eines Kapitalstocks zur Kalkulation der nachgelagerten persönlichen Einkommenbesteuerung vorsieht.
Nach dem SPD-Modell könnten Sparer jedoch maximal 50 Prozent des aufgebauten Riester-Vermögens für den Erwerb von Immobilien entnehmen. Eine von vornherein begrenzte Inanspruchnahme schwächt unnötig die Eigenkapitalbasis beim Immobilienerwerb, folgert Dorn. Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft fordern daher, Sparern die Freiheit für eine 100-prozentige Entnahme einzuräumen.
Um die von den Bürgern geforderte Flexibilität und Mobilität auch bei der Immobilie gewährleisten zu können, müsse vermietetes Wohneigentum in die Riester-Förderung eingebunden werden. Wer zum Beispiel aus Gründen eines Job-Wechsels bislang selbst genutztes und mit Unterstützung der Riester-Förderung erworbenes Wohneigentum nun vermieten möchte, darf nicht gezwungen werden, das Objekt zu verkaufen und die Förderbeiträge zurückzahlen zu müssen. Deswegen müsse in diesem Fall eine z. B. über die Befristung einer möglichen Vermietung hinausgehend generelle Lösung gefunden werden.
Die Ansparung einer gewissen Geldrente, wie im SPD-Konzept vorgesehen, geht aus Sicht der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft am Koalitionsziel vorbei, die Immobilie vollständig in die geförderte Altersvorsorge zu integrieren. So sollen die staatlichen Riester-Zulagen im Anschluss an einen Immobilienerwerb nicht in Zins und Tilgung, sondern vollständig in eine spätere Geld-Rente fließen. Dies erschwert den Immobilienerwerb für Familien mit Kindern, deren Zulagen im Vergleich zu Singles deutlich höher ausfallen. Riester-Zulagen müssen auch nach einem Immobilien-Erwerb in vollem Umfang für die Finanzierung von Wohneigentum zur Verfügung stehen, erklärt Dorn.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
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