Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft wollen rasche Einbeziehung der Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge

(Berlin) - Die Präsidenten der drei Spitzenverbände der deutschen Immobilienwirtschaft, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer haben bei einem Treffen die Absicht der Koalitionspartner begrüßt, die Wohnimmobilie ab dem 01.01.2007 in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzubeziehen. Dabei forderte GdW-Präsident Lutz Freitag von der künftigen Bundesregierung, auch das genossenschaftliche Wohnen in den Katalog der geförderten Produkte aufzunehmen. "Die Ergebnisse der auch von der neuen Bundesregierung unterstützten genossenschaftlichen Modellprojekte zur Altersvorsorge werden im Frühjahr 2006 vorliegen", sagte Freitag.

Ein von den Spitzenverbänden in Auftrag gegebenes umfassendes Gutachten werde konkrete Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur gleichberechtigten Einbeziehung der Wohnimmobilie in die Altersvorsorge enthalten und von Seiten der Verbände die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung mit praktikablen Lösungen umfassend unterstützen.

BFW-Präsident Walter Rasch verlangte, nicht jene Bevölkerungsgruppen durch die geplanten steuerlichen Maßnahmen – wie z. B. die Pauschalsteuer nach § 23 EStG auf Veräußerungsgewinne – zu benachteiligen, die bereits Wohneigentum zur privaten Altersvorsorge erworben haben. "Hier brauchen wir ein klares Signal für Vertrauensschutz mit einer entsprechend positiven Regelung", sagte Rasch. "Entscheidend wird vor allem sein, dass es eine saubere und faire Übergangsregelung gibt, nach der alle bis zum Inkrafttreten des geänderten § 23 EStG erfolgten Immobilienkäufe im Verkaufsfall nach dem alten, derzeit noch geltenden Recht einschließlich der 10jährigen Spekulationsfrist besteuert werden", ergänzte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Die drei Spitzenverbände und ihre drei Partnerverbände werten die Koalitionsvereinbarung als Zeichen dafür, dass Union und SPD die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erkannt und die Weichen für wachstumsfördernde Investitionsbedingungen gestellt hätten.

Da wohnungswirtschaftlich induzierte Bauinvestitionen einen besonders hohen Multiplikatoreffekt aufwiesen, sei es sehr effizient, ein mit 1,5 Mrd. Euro Haushaltsmitteln dotiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau an den Markt zu bringen. Damit seien erhebliche Beschäftigungsimpulse mit Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz verbunden. "Dabei wird die Förderung als Investitionszulage von Wohnungsvermietern mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangslagen erheblich besser angenommen, als die bisherigen zinsverbilligten Kredite, da die Investitionszulage einen Eigenkapitalersatz darstellt und viele CO2- Einsparmaßnahmen nicht fremdfinanziert werden können", erklärten die drei Verbandschefs. Der Anteil der Investitionszulagen müsse deshalb möglichst groß sein. Dabei sollte sich die I-Zulage ausschließlich am Erfolg orientieren, z.B. der Höhe der CO2-Minderung oder der Energieeinsparung, so dass auch baukostendämpfende Wirkungen initiiert werden.

Die Positionen der drei Verbände, die die gesamte Anbieterseite auf dem deutschen Wohnungs- und Immobilienmarkt repräsentieren, werden vom Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V., dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und dem Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) unterstützt.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

(sk)

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